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Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: "Warum der Pfandkredit bei finanziellen Sorgen helfen kann"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):

"Warum der Pfandkredit bei finanziellen Sorgen helfen kann"

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Warum der Pfandkredit bei finanziellen Sorgen helfen kann":

  • Studie offenbart finanzielle Ängste der Bundesbürger
  • Pfandkredit kann als unbürokratische Finanzierungsquelle bei unerwarteten Liquiditätsengpässen helfen
  • Kunden schätzen unkomplizierte Abwicklung ohne Bonitätsprüfung

Stuttgart, 22. Mai 2024 – Weder der Klimawandel, der Krieg in der Ukraine und dem Nahen Osten noch die steigende Zuwanderung bereiten den Deutschen so viel Kopfschmerzen wie die Sorge vor ihrer eigenen finanziellen Zukunft. In der repräsentativen Umfrage „Die Ängste der Deutschen“ der R+V Versicherung, bei der jährlich Bundesbürger nach ihren größten Ängsten rund um Politik, Wirtschaft, Umwelt, Familie und Gesundheit befragt werden, drehen sich die drei am häufigsten genannten Sorgen derzeit alle um das Thema Geld.

So führt die Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten die Liste der größten Ängste hierzulande an. 65 Prozent der Deutschen befürchten, dass alles teurer wird. Auf Platz zwei folgt die Angst vor unbezahlbarem Wohnraum. Und Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen fürchten immerhin noch 57 Prozent der Deutschen.

„Die Umfrage zeigt eindrucksvoll, dass sich immer mehr Bürger große finanzielle Sorgen machen“, sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZDP). „Viele Menschen haben nicht nur Angst vor Wohlstandsverlusten, sie spüren sie teilweise bereits durch Inflation und steigende Energiekosten am eigenen Leib.“ Entsprechend hoch ist der Bedarf an Krediten von Pfandleihern, berichtet Schedl aus Gesprächen mit den Mitgliedsbetrieben. Der ZDP ist der Dachverband der Pfandkreditbetriebe in Deutschland und vertritt die Interessen von rund 150 Pfandkreditunternehmen.

Finanzielle Engpässe schnell und unbürokratisch überbrücken

Konkrete Zahlen liegen zwar nicht vor, aber festzustellen ist, dass zunehmend mehr Kreditsuchende den Pfandkredit zur schnellen und unbürokratischen Überbrückung finanzieller Engpässe nutzen. Denn das Prinzip Geld gegen Pfand weißt gegenüber sonstigen Krediten eine Besonderheit auf. Während bei sonstigen Krediten neben einer etwaig bestellten Sicherheit auch der Kreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Kredits haftet, ist diese persönliche Haftung beim Pfandkredit ausgeschlossen, so daß auch seine persönliche Bonität keine Rolle spielt. Daher ist beim Pfandkredit auch kein langwieriges Ausfüllen von Formularen oder die Vorlage von Vermögens- und Einkommensnachweisen notwendig. Und eine Schufa-Auskunft erübrigt sich ebenfalls. Damit ist das einzige was der Kreditnehmer für den Pfandkredit benötigt, ein werthaltiges Pfand. Dies können beispielsweise Wertgegenstände wie Schmuck, Goldmünzen und Uhren sein. Aber auch andere werthaltige Gegenstände kommen als Pfandobjekt grundsätzlich in Betracht.

Somit ist der Pfandkredit nicht nur schnell und unkompliziert zu erlangen, sondern es besteht für den Kreditnehmer mangels persönlicher Haftung auch nicht die Gefahr, in eine Schuldenspirale zu geraten. Zudem ist der Pfandkredit aufgrund seiner Besonderheit im Prinzip jedem zugänglich, unabhängig von seinen persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen. Selbst ein Eintrag in der Schufa steht einem Pfandkredit grundsätzlich nicht entgegen. Einigen sich Pfandleiher und Kunde über die Höhe des Darlehens, bekommt der Kunde das Darlehen sofort in bar oder per Überweisung ausgezahlt.

Klare gesetzliche Regelungen

Und was viele nicht wissen. Der Pfandkredit unterliegt klaren staatlichen Vorgaben. Denn die wesentlichen Punkte des Ablaufs des Pfandkredits sind seit 1961 in der Pfandleiher-Verordnung geregelt. Darin sind auch die Zinsen für den Pfandkredit festgeschrieben. Pro Monat darf ein Prozent Zins verlangt werden. Damit sind die Zinsen oftmals niedriger als bei einer Kontoüberziehung und teilweise sogar nicht höher als bei einem Dispokredit. Zu den Zinsen kommen noch die Gebühren für den Pfandkredit. Diese sind für Darlehen bis 300,- Euro ebenfalls in der Pfandleiherverordlnung verankert. Bei Darlehen über 300,- Euro unterliegen sie der Vereinbarung zwischen Pfandleiher und Kunde.

Für die Auslösung seines Pfandes hat der Kunde insgesamt vier Monate Zeit. „Während dieser Laufzeit kann der Gegenstand jederzeit ausgelöst werden, ohne dass dem Kunden dadurch irgendwelche zusätzliche Kosten entstehen“, so der Experte. Zahlt der Kunde das Darlehen nebst aufgelaufener Zinsen und Gebühren rechtzeitig zurück, kann er den beliehenen Gegenstand wieder mitnehmen. Wenn nicht, muß dieser in einer öffentlichen Versteigerung versteigert werden.

Angesichts der beschriebenen unkomplizierten und schnellen Abwicklung ist es kein Wunder, dass der Pfandkredit hierzulande weiter an Bedeutung gewinnt. „Für alle, die schnell und unbürokratisch Liquidität benötigen, ist ein Pfandkredit eine immer öfter geschätzte Alternative“, sagt Schedl.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  agentur@irisalbrecht.com
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