BDL - Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft
Zusatzregeln für Tarifeinheitsgesetz nötig
Geplantes Gesetz greift zu kurz
Berlin (ots)
"Wir begrüßen die Gesetzesinitiative, mit der die friedensstiftende Funktion der Tarifautonomie gestärkt werden soll. Aber der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Tarifeinheit greift in wesentlichen Bereichen des Luftverkehrs nicht", sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) anlässlich der heutigen Expertenanhörung des Bundestagausschusses für Arbeit und Soziales.
Anders als in vielen übrigen Wirtschaftsbereichen konkurrieren im Luftverkehr selten mehrere Einzelgewerkschaften in einer Tarifauseinandersetzung. Aber ein Streik z.B. bei den Fluglotsen, den Sicherheitskontrollen, Piloten oder Flugbegleitern legt in der Regel den gesamten Flugverkehr lahm. Das muss das Gesetz berücksichtigen. Seit 2008 hat es im Bereich des Luftverkehrs mehr als 40 Streiks gegeben.
"Wir schlagen für den Luftverkehr daher Regeln vor, die sicherstellen, dass der Streik das letzte Mittel ist und nicht das naheliegendste", ergänzt Siegloch.
Um das Ziel des Gesetzes zur Tarifeinheit auch im Luftverkehr zu erreichen, sollten zusätzliche Verfahrensregeln ergänzt werden. Dazu gehört - eine unumgängliche Schlichtung bevor über Streik entschieden wird - eine Ankündigungsfrist für Streiks - eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und - eine Urabstimmung
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800.000 Menschen.
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