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BDL - Bundesverband der Dt. Luftverkehrswirtschaft

Gesetzgeber verpasst die Chance für eine wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben
BDL sieht trotz der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes noch erheblichen Handlungsbedarf

Berlin (ots)

Mit der heute im Bundestag anstehenden Abstimmung über die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) setzt Deutschland wichtige europäische Vorgaben zur Schaffung gemeinsamer Luftsicherheitsstandards aus dem Jahr 2008 um. "Wir begrüßen diese Entscheidung, weil für den Luftverkehr Sicherheit oberste Priorität hat", kommentierte Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, den Beschluss des Deutschen Bundesta-ges.

Mit der Novelle wird eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik eingeführt. Damit bestehen einheitliche Qualitätsstandards für alle Bereiche, in denen diese Technik zum Einsatz kommt. Als einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terror sieht der Verband die Einführung einer verpflichtenden Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden auch in den Bereichen Fracht und Logistik. Bisher war für Arbeitnehmer in diesen sicherheitsrelevanten Bereichen lediglich eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend. Der BDL begrüßt, dass hier eine Angleichung auf dem hohen Niveau der bereits im Bereich der Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft praktizierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorgenommen wird.

Allerdings verpasst die Regierungskoalition die Chance, mit der Gesetzesnovellierung die Finanzierung der Luftsicherheitskosten auf eine solide, zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und in den folgenden Jahren sind die Anforderungen an Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung stetig gewachsen und zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden. Die Kosten für diese Aufgabe wälzt der Staat im Luftverkehr aber in einem deutschen Sonderweg fast vollständig auf die Unternehmen ab. In anderen Ländern wie Italien, Spanien oder auch in den USA übernimmt der Staat überwiegend diese Kosten und beteiligt die Unternehmen nur mit einem geringen Anteil.

Es gab bei den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz aus den Koalitionsfraktionen Vorschläge, der Praxis dieser Länder zu folgen und eine strukturelle Deckelung der Kosten für die Unternehmen einzuführen. "Wir bedauern sehr, dass der Bundestag diesen Vorschlägen nicht gefolgt ist und eine verlässliche und wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben damit weiterhin nicht gegeben ist. Stattdessen wird die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Terrorbekämpfung im Luftverkehr weiterhin allein den Luftverkehrsunternehmen aufgebürdet. Dieser Trend", so Dr. Schulte, "muss gestoppt werden."

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Pressekontakt:

Peter Königsfeld
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: peter.koenigsfeld@bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-115
Mobil: +49 (0) 1714164431

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