uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene
Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung
uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene
Die uniVersa bietet in ihren Unfallversicherungstarifen ein neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen. Eltern, die bereits seit mindestens einem Jahr bei der uniVersa unfallversichert sind, können ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern. Das Recht gilt bis zu einer Höchstinvaliditätssumme von 300.000 Euro sowie für eine lebenslange Unfallrente von bis zu 500 Euro monatlich. Zusätzlich kann ein professionelles Reha-Management sowie ein Krankenhaustagegeld und verbessertes Genesungsgeld ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Das Optionsrecht für Neugeborene gilt sowohl für das Neugeschäft wie auch für Bestandskunden.
Ansprechpartner: Stefan Taschner, Pressesprecher Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676 E-Mail: presse@universa.de Internet: www.universa.de/presse uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.