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Versicherungstipp: Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden

Versicherungstipp: Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden
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Versicherungstipp: Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden

Die Tarifverdienste sind in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr um durchschnittlich 2,9 Prozent gestiegen. Steigendes Einkommen, sei es aufgrund einer Tarifanpassung oder Gehaltserhöhung, kann bei der Riesterrente zu einer Zulagenkürzung führen, wenn der Vertrag nicht angepasst wird, erklärt die uniVersa. Riester-Sparer sollten deshalb einmal im Jahr ihren Vertrag zusammen mit der jährlichen Meldebescheinigung zur Sozialversicherung prüfen. Die volle Zulage gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen im Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, maximal sind 2.100 Euro abzüglich Zulagen erforderlich. Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es als Kinderzulage 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtige Kind (davor 185 Euro). Ein Beispiel: Wer als Single im Vorjahr 25.000 Euro brutto verdient hat, muss im Jahr 2019 mindestens 825 Euro (vier Prozent von 25.000 Euro abzüglich 175 Euro) in seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Wer bei der Berechnung feststellt, dass er mit seinen Beiträgen in diesem Jahr nicht auf den erforderlichen Mindestbetrag kommt, sollte beim Versicherer eine Erhöhung beantragen oder die Differenz selbst einzahlen, empfiehlt die uniVersa.

Ansprechpartner: 
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse 
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine
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Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


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