Trampolin: Mehr Spaß mit dem richtigen Schutz
Trampolin: Mehr Spaß mit dem richtigen Schutz
In immer mehr Gärten sieht man heute bereits ein Trampolin stehen. Aufgestellt ist es schnell und der Spaß beim Hüpfen ist für Kinder groß. Doch wer zahlt, wenn etwas passiert?
Wer einen Dritten schuldhaft schädigt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schadenersatz verpflichtet. Das kann beispielsweise sein, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben und sich ein anderes Kind beim Spielen schwer verletzt hat. Aber auch, wenn gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen wurde und das Trampolin nicht ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert war oder nicht regelmäßig geprüft wurde, ob das Außennetz, die Sprungmatte und die Federn noch intakt sind.
Haftpflichtversicherung empfehlenswert
In solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig eine private Haftpflichtversicherung ist, erklärt die uniVersa Versicherung. Die Police übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche wie eine Art passiver Rechtsschutz ab. Nach einem Sturm zahlt sie auch, wenn das Trampolin nicht ausreichend gesichert war und es gegen ein anderes Auto oder Haus flog und dort einen Schaden verursacht hat. Die Sturmschäden an der eigenen Immobilie oder am eigenen Fahrzeug sind über die Wohngebäudeversicherung und Kfz-Teilkaskoversicherung versicherbar.
Schäden am Trampolin oft nicht versichert
Die Schäden am Trampolin selbst sind nicht immer über die Hausratversicherung gedeckt. Dort kommt es auf die Formulierung in den Versicherungsbedingungen an, so die uniVersa. Bei manchen Angeboten sind nur Gartengeräte und Gartenmöbel auf dem Grundstück gegen Sturm, Hagel und einfachen Diebstahl versichert. Das Trampolin gilt aber als ein Spiel- und Sportgerät. Hier sollten Trampolin-Besitzer im Vorfeld mit ihrem Versicherer abklären, ob und in welchen Fällen Versicherungsschutz besteht. Bei neueren Tarifen sind Gartentrampoline oftmals automatisch mitversichert. Zudem bietet mancher Anbieter für den Wechsel auch eine kostenfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung an. Dann besteht bereits ab Antragsstellung für das beispielsweise bisher nicht versicherte Trampolin Versicherungsschutz, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen erst in der Zukunft liegt.
Kein gesetzlicher Unfallschutz
Grundsätzlich ist Trampolinspringen ein sehr gesunder Sport. Er fördert die Ausdauer, das Gleichgewicht und stärkt die Muskulatur. Aber je gewagter die Sprünge werden und je mehr Kinder gleichzeitig auf der Matte sind, desto höher ist auch das Unfallrisiko. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Freizeitunfälle generell nicht versichert. Eltern, die ihre Kinder vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen wollen, sollten deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie leistet 24 Stunden – auch bei anderen Sport- und Freizeitunfällen. Die Versicherungssumme sollte für den Ernstfall ausreichend hoch bemessen sein und eine leistungsstarke Gliedertaxe beinhalten, da sich nach ihr die Invaliditätsleistung nach einem Unfall berechnet.
Ansprechpartner: Stefan Taschner, Pressesprecher Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676 E-Mail: presse@universa.de Internet: www.universa.de/presse uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.