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Urteil: Schadenersatz wegen unterlassener Baumkontrolle

Urteil: Schadenersatz wegen unterlassener Baumkontrolle
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Urteil: Schadenersatz wegen unterlassener Baumkontrolle

Ein herabfallender Ast eines Baumes hat ein parkendes Auto totalbeschädigt. Die Kommune wollte sich dem Schadenersatz mit dem Verweis auf jährlich stattfindende Baumkontrollen entziehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dies anders.

Die Klägerin parkte ihr Auto in einem Wohngebiet. Von einer Robinie auf dem Gehsteig brach nachts ein großer Ast ab und stürzte auf das Fahrzeug. Es entstand ein Totalschaden. Die beklagte Stadt Frankfurt lehnte einen Schadenersatz mit dem Hinweis ab, dass regelmäßig Baumkontrollen stattfanden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 1 U 310/20) hat der Klage der Pkw-Halterin stattgegeben. In dem vorliegenden Fall lag eine sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigung des Baumes vor, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies hätte eine gesonderte Untersuchung der Baumkrone erforderlich gemacht. Grundsätzlich haben Eigentümer eines Grundstücks eine Verkehrssicherungspflicht. „Damit haben sie Sorge zu tragen, dass von dem Grund und Boden keine Gefahr ausgeht und niemand zu Schaden kommt“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann existenzbedrohende Auswirkungen haben. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder, der schuldhaft einen anderen schädigt, zum Schadenersatz in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen mit einer passiven Rechtsschutzfunktion ab. Für ein selbstbewohntes Eigenheim reicht normalerweise eine Privat-Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken kann eine zusätzliche Haus- und Grundstückshaftpflicht erforderlich werden. „Am besten spricht man mit seiner Versicherung und klärt im Vorfeld alle Haftungsfragen als Eigentümer ab“, empfiehlt Bösl.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de
Internet: www.universa.de/presse
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.