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Urteil: Kein Schutz bei reinem Rauchschaden

Urteil: Kein Schutz bei reinem Rauchschaden
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Urteil: Kein Schutz bei reinem Rauchschaden

Bei der Hausratversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch Ruß und Qualm. Das hat das Landgericht Chemnitz entschieden. Im dem Fall ging es um einen 70.000-Euro-Streit nach massiver Rauchentwicklung.

Eine Frau hatte in der Küche ihrer Wohnung einen Braten mit Speiseöl in einem Topf zubereitet. Als sie die Küche verließ, vergas sie, den Topf vom Ceran-Kochfeld zu nehmen. Später stellte sie im Flur sehr dichte weiße Rauchschwaden fest. Offene Flammen waren nicht zu erkennen. Die Einrichtungsgegenstände in ihrer Wohnung wurden durch die massive Rauchentwicklung, Rauchablagerung und den Brandgeruch irreparabel beschädigt. Der Hausratversicherer lehnte die Schadenersatzforderung von rund 70.000 Euro ab. Zu Recht, urteilte das Landgericht Chemnitz (Az. 5 0 222/2). Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen ist nur Brand versichert. Dieser erfordert ein offenes Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Reine Rauch- und Qualmschäden ohne Brandereignis sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Dies ist häufig vor allem bei älteren Hausratversicherungen der Fall. Am Markt gibt es allerdings mittlerweile neue und leistungsstärkere Tarifangebote, die hierfür aufkommen. „Solche Tarife sind in jedem Fall empfehlenswert“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Beim Abschluss oder Wechsel sollte man darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Denn wer etwa beim Verlassen des Raumes oder der Wohnung vergisst, eine Kerze auszumachen oder die Herdplatte abzudrehen, handelt nach eingängiger Rechtsprechung grob fahrlässig. „Der Versicherer ist dann je nach Schwere berechtigt, die Schadenzahlung anteilig zu kürzen oder in besonders schweren Fällen sogar ganz abzulehnen“, so die Schadenexpertin der uniVersa. Deshalb sei der Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit sehr wichtig und beschleunige im Ernstfall die Schadenregulierung enorm.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de
Internet: www.universa.de/presse
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.