Prüfquoten bei falsch abrechnenden Krankenhäusern aufheben!
5 % sind zu knapp bei Kliniken, die unter 20 % korrekt abrechnen
Hannover (ots)
casusQuo schließt sich der GKV-Forderung nach Erweiterung der Prüfquoten für systematisch falsch abrechnende Krankenhäuser an. "Krankenhäuser, die weniger als 20 % ihrer Rechnungen korrekt abrechnen", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe, "dürfen nicht durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz geschützt werden."
Bekanntlich handelt es sich bei der DRG-Abrechnungsprüfung um eine Pflicht der Gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 275 SGB V mit dem Ziel, eine gerechte Versorgung der Versicherten zu sichern. Das MDK-Reformgesetz hat zum Jahresbeginn 2020 das Prüfrecht der Krankenkassen einer Quotenregelung unterworfen. Ziel des Gesetzes ist es, korrekt abrechnende Krankenhäuser mit einer niedrigeren Prüfquote zu belegen und so die Falschabrechnung systematisch unattraktiv zu machen. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist diese gestaffelte Quotenregelung ausgesetzt worden; Krankenkassen dürfen einheitlich nur noch 5 % der Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen. Natürlich ist es im Sinne der Solidargemeinschaft, in der Pandemie die Krankenhäuser zu entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht zu einer Überkompensation auf dem Rücken der Solidargemeinschaft führen.
Deutschlandweit gibt es eine zunehmende Zahl von Krankenhäusern, die (gemäß der vom GKV-SV aktuell veröffentlichten Statistikdaten) weniger als 20 % ihrer Rechnungen korrekt stellen. Für diese Kliniken herrscht auf GKV-Seite inzwischen Konsens, dass die fünfprozentige Prüfquote nicht aufrechterhalten werden kann und sollte. Die Krankenkassen können bei diesen Krankenhäusern nicht bis zum Ende der COVID-19-Pandemie auf ihr gesetzlich verbrieftes Prüfrecht verzichten. "Wir können nicht hinnehmen", so Udo Halwe, "dass der Solidargemeinschaft durch systematische Falschabrechnung hohe Summen vorenthalten werden."
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