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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

BDP Pressemitteilung zum GVSG-Kabinettsentwurf: Geplantes Versorgungsgesetz nimmt psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung nicht ernst

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Pressemitteilung

Geplantes Versorgungsgesetz nimmt psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung nicht ernst

Kabinettsentwurf zum GSVG verhindert Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Berlin, 27. Mai 2024: Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Allerdings sehen die geplanten Änderungen keine echte Verbesserung für die Ambulanzen vor und die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und Kliniken findet überhaupt keine Berücksichtigung, kritisiert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

„Dass nur die Weichen für die Weiterbildungsambulanzen gestellt wurden, ist für den psychotherapeutischen Nachwuchs sowie für die Versorgung eine Katastrophe. Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in den Praxen – auch um die Versorgung in der Fläche zu verbessern – und ebenso in den Kliniken. Hier muss noch deutlich nachgebessert werden," kritisiert Johanna Thünker vom Vorstand der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten (VPP) im BDP.

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Als Teil eines breiten Bündnisses aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannte Ausbildungsstätten und weitere Interessengruppen engagiert sich der BDP für eine sichere und sinnvolle Finanzierung der Weiterbildung. Das Bündnis macht seit längerem mit vielen Aktionen darauf aufmerksam, dass die Finanzierung dringend gesichert werden musst. Zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer wurde dem Gesundheitsministerium ein breit abgestimmter, in der Praxis umsetzbarer Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreitet: ( https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_GVSG_61954ea588.pdf).

Wird der Gesetzesentwurf nicht angepasst, fehlen die finanziellen Mittel, um in Praxen, Ambulanzen und Kliniken in Zukunft genügend Weiterbildungsstellen zu schaffen. Damit ist mittelfristig auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Gefahr.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Fon: +49176 58868222

Mail: presse@bdp-verband.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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