Bundesverband Osteopathie e. V. - BVO
[PM] 150 Jahre Osteopathie – was sie leistet und was Osteopathen tun
Ein Dokument
Am 22. Juni wird wie jedes Jahr der Tag der Osteopathie gefeiert – und damit steht in diesem Jahr auch ein runder Geburtstag an. Die Osteopathie, die auf den US-amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still zurückgeht, wurde vor 150 Jahren entwickelt. Für Deutschland bedeutet das: 15 Millionen Patientenkontakte pro Jahr. Etwa 10.000 Osteopathen. Rund 70.000 osteopathische Studien. Nahezu 100% zufriedene und begeisterte Patienten. Doch keine einheitliche, berufsrechtliche Regelung. Dabei ist die Osteopathie ein nicht mehr wegzudenkender Anker im Gesundheitssystem. Aber was ist Osteopathie und was sollten Patienten beachten?
Was ist Osteopathie? Die Osteopathie ist eine eigenständige Heilmethode. Osteopathen arbeiten nur mit ihren Händen. Trotz spezifischer, manueller Techniken ist die Osteopathie nicht in der Physiotherapie anzusiedeln. Daher bedarf es einer grundsätzlichen Überprüfung der rechtlichen Regelung, was auch bereits die Gesundheitsministerkonferenz forderte.
Definition von Osteopathie:
Osteopathie fokussiert sich auf den gesamten Patienten und sucht nach Veränderungen in allen Arten von Gewebestrukturen.
Durch manuelles Aktivieren, Bewegen und zueinander Führen sämtlicher Systeme des Körpers (Faszien, Skelett, Muskeln, Organe, Nervensystem, Blutkreislauf, Stoffwechsel) werden vorhandene Einschränkungen ursächlich und umfassend beseitigt.
Wann kann Osteopathie angewendet werden und ist sie wirksam?
„Osteopathie ist für jeden geeignet – ob wenige Tage alter Säugling oder hochbetagter Senior“, erklärt Georg Schöner, 1. Vorsitzender des Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO.
Mehrere Studien haben in den vergangenen Jahren belegt, dass die Osteopathie wirksam ist. Vor allem im Bereich des Bewegungsapparates kamen diverse Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass sich osteopathische Behandlungen positiv auf die Schmerzreduktion auswirken. [1–8] So zum Beispiel bei akuten und chronischen Rückenschmerzen, bei chronischen Schmerzen wie auch bei Schmerzen im Rücken während und nach der Schwangerschaft.
Treten Nebenwirkungen bei osteopathischen Behandlungen auf?
Auch das belegen Studien: Nach einer osteopathischen Behandlung treten kaum Nebenwirkungen auf. Die Forscher belegten damit, dass Nebenwirkungen in der Osteopathie seltener vorkommen als bei anderen Verfahren der manuellen Medizin.
Nicht umsonst begeben sich rund ein Viertel der Patienten auf Empfehlung des Arztes in die Osteopathie-Praxis – und so wird sie auch von fast jedem Patienten weiterempfohlen.
Das erste Mal beim Osteopathen? Achten Sie auf qualifizierte Therapeuten!
Die Ausbildung der Osteopathie unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Daher ist es für Patienten umso wichtiger den Therapeuten genau zu prüfen. Die großen Osteopathie-Verbände wie der BVO haben u.a. festgesetzt, dass eine Ausbildung in „Osteopathie“ mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten (UE = 45 min) mit einem Grundberuf wie Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut umfassen muss.
Weiterhin empfiehlt der BVO den Patienten auf folgende Punkte zu achten:
- Ausführliche Anamnese unter Berücksichtigung der bisherigen Diagnostik.
- Untersuchung durch speziell geschulte Hände des Therapeuten, um Auffälligkeiten und die Beweglichkeit zu ermitteln.
- Kein vollständiges Entkleiden notwendig! I.d.R. nur dort, wo auch behandelt wird.
- Kein Heilversprechen, kein Verkauf von z.B. 10er Karten o.ä.
- Aufklärung über Höhe des Behandlungssatzes.
Besuch beim Osteopathen: So läuft die Behandlung ab
Der erste Besuch beim Osteopathen beginnt in der Regel mit einem ausführlichen Gespräch über die Krankheitsgeschichte des Patienten. Die Osteopathie hat eine ganzheitliche Sicht auf den Körper und behandelt nicht nur das Symptom, sondern betreibt Ursachenforschung, um die Wurzel des gesundheitlichen Problems zu beheben.
Anschließend folgt die Untersuchung. Bei der Behandlung setzt der Therapeut ausschließlich auf seine Hände und seinen geschulten Tastsinn. Auch die Behandlung erfolgt ohne medizinische Geräte, denn bei der Osteopathie handelt es sich um eine manuelle Therapieform.
Eine osteopathische Behandlung dauert circa zwischen 30 und 60 Minuten. Im Idealfall bringen Patienten bereits medizinische Unterlagen wie Röntgen-, CT- und/oder MRT-Aufnahmen ihres Körpers, sofern sie bereits vorliegen, mit.
Müdigkeit nach einer osteopathischen Behandlung?
Nach einem Osteopathie-Termin ist es nicht unüblich, dass der Patient müde ist. Denn: Der Körper läuft auf Hochtouren. Aber keine Sorge – das ist ein gutes Zeichen! Warum?
Körperliche Beschwerden entstehen, wenn die körpereigenen Reparaturmechanismen versagen, weil die Belastungsgrenzen überschritten wurden. Da der Körper trotz Überlastung das ganze System am Laufen halten möchte, entwickelt er Kompensationsstrategien, die sich in unterschiedlichen Symptomen von Kopfschmerzen über Verspannungen bis hin zu seelischen Leiden äußern können.
Die osteopathische Behandlung greift hier ein. Aber: Alles neu zu sortieren und zu verarbeiten, macht müde. Denn für den Organismus ist das sehr anstrengend. Es kann einige Stunden, Tage oder sogar bis zu zwei Wochen dauern, bis der Körper die Veränderung, die der Osteopath bewirkt hat, verarbeitet hat.
Wichtig: Sollten sich darüber hinaus weitere Beschwerden einstellen, sollten Patienten mit dem Therapeuten immer Rücksprache halten.
Werden Osteopathie-Behandlungen erstattet?
Eine osteopathische Leistung muss der Patient in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Viele gesetzliche Krankenkassen werben jedoch damit, dass sie die Kosten für den Besuch beim Osteopathen bezuschussen. Doch Achtung: Hier gibt es Unterschiede!
Die Osteopathie ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie legen in ihrer Satzung fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung eine solche Behandlung erstattet wird. Ein Blick auf die Homepage der Krankenkasse lohnt sich hier. Der BVO empfiehlt darüber hinaus, sich direkt mit dem eigenen Sachbearbeiter vor Behandlungsbeginn in Verbindung zu setzen und die Modalitäten abzuklären (z.B. Mitglied im Berufsverband, ärztliche Verordnung über „Osteopathie“ etc.).
Weitere Informationen für Ihre Leser oder zur Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ ► bit.ly/BVO-Blog.
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Vereinsregister Hof Nr. VR 200394
Georg Schöner, 1. Vorsitzender