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ACV begrüßt klare Rechtslage zum Einsatz von Dashcams

Köln (ots)

Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Grundsatzurteil über den Einsatz von Dashcams entschieden: Demnach sind die Aufnahmen der kleinen Kameras als Beweismittel vor Gericht zulässig.

Dashcams können Beitrag zur Verkehrssicherheit liefern

Da die bisherige Verwertbarkeit der Aufzeichnungen vor Gericht im Ermessen des Richters lag, begrüßt der ACV Automobil-Club Verkehr, dass der Bundesgerichtshof endlich einen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Nach Auffassung des ACV können die Minikameras einen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten, da sie Verkehrsrowdys zur Vernunft zwingen. "Ihr Einsatz könnte vor allem gefährliches Drängeln und zu dichtes Auffahren reduzieren", sagt der verkehrspolitische Sprecher des ACV Jürgen Koglin.

"Der ACV wirbt für einen standardisierten Aufnahmemodus, der die Auslesbarkeit der Daten erst durch eine gerichtliche Anordnung ermöglicht sowie die Aufzeichnungen schnellstmöglich überschreibt und löscht", so Koglin weiter.

ACV Umfrage zu den Minikameras

Eine repräsentative Umfrage des ACV hat ergeben, dass 44 Prozent der Befragten eine Dashcam in ihrem Auto verwenden würden, wenn ihre Nutzung gesetzlich geregelt und legal wäre. Die Argumente für den Einsatz der Minikameras liegen vorrangig in der eigenen Absicherung und der Möglichkeit der Beweissicherung im Schadenfall. Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten sind überzeugt, eine Kamera würde bei der Unfallrekonstruktion und Unfallaufklärung helfen. 42 Prozent stimmten der Aussage zu, dass künftig alle Autos serienmäßig mit Dashcams ausgestattet sein sollten.

Immerhin knapp ein Drittel (27 Prozent) geht davon aus, dass die Verwendung von Dashcams zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.

Pressekontakt:

Annabel Brückmann
Pressesprecherin, brueckmann@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 - 91 26 91 58
Fax: 0221 - 91 26 91 26

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

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