Krankmeldungen mit neuem Höchststand
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Krankmeldungen mit neuem Höchststand
Gefahr der Überlastung verbliebener Beschäftigter
Immer mehr Beschäftigte in der Region sind aktuell krankgeschrieben. Das zeigt eine Analyse der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Rheinland-Pfalz, in Hessen und im Saarland. Ursächlich hierfür sind auch die steigenden Corona-Infektionen. Personalengpässe können die Gesundheit in den Betrieben in der Region jetzt zusätzlich belasten, warnt Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest. Beim sogenannten „Gelben Schein“ müssen Versicherte einiges beachten.
Seit Ende Januar melden sich im Schnitt mehr als 23.300 beschäftigte Versicherte der IKK Südwest in Rheinland-Pfalz, in Hessen und im Saarland jede Woche krank, so die aktuelle Auswertung. Mit mehr als 24.000 Krankmeldungen in der zweiten März-Woche ist diese Zahl nochmals angestiegen. Der Anteil derer, die wegen einer Covid-19-Infektion krankgeschrieben sind, nimmt ebenso zu und liegt im Moment bei rund 6 Prozent, Anfang Dezember des vergangenen Jahres lag dieser noch bei rund 2 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 22.000 Versicherte der IKK Südwest neu krankgeschrieben.
„Omikron führt im Moment dazu, dass sich weitaus mehr Menschen mit dem Coronavirus anstecken und arbeitsunfähig sind. Wir befinden uns hier seit Jahresbeginn konstant auf einem sehr hohen Niveau“, sagt Daniel Schilling Vorstand der IKK Südwest. „Nicht nur die Erkrankten selbst sind Leidtragende, sondern auch die Betriebe haben bei diesem hohen Krankenstand derzeit oft Personalengpässe. Das führt bei verbliebenen Beschäftigten oft zu Überlastung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Das sind die Krankmeldungen von morgen“, warnt Prof. Loth.
Corona-AU nur in bestimmten Fällen
Eine vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne führt alleine noch nicht automatisch zur Krankschreibung. Letztlich kommt es darauf an, ob die betroffene Person über Symptome wie zum Beispiel Schnupfen, Husten, Halsschmerzen oder Fieber klagt. Erst dann darf der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Wie bei jeder Erkrankung müssen sich Arbeitnehmer auch bei einer COVID-19-Infektion unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden, eine AU muss dem Arbeitgeber nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden.
Ist ein Beschäftigter frei von Symptomen und besteht demnach kein Grund für eine Krankschreibung. Das gilt auch bei einem positiven Corona-Test. In diesem Fall und bei behördlich verordneter Quarantäne ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt.
Telefonische Krankschreibung verlängert
Die Regelung für die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Atemwegsinfekten ist unterdessen nochmals um zwei Monate bis einschließlich 31. Mai 2022 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA) entschieden. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können demnach weiter telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Gessner Pressesprecher IKK Südwest Europaallee 3-4 66113 Saarbrücken Tel.: 06 81/38 76-1163 Fax: 06 81/38 76-2799 Zentrale Postadresse: IKK Südwest 66098 Saarbrücken P.S.: Nur gemeinsam werden wir zum Wellenbrecher! Lassen Sie sich gegen Corona impfen und schützen Sie sich und andere. Weitere Informationen rund um die Erst- und Auffrischungsimpfung finden Sie hier.