Rheingas: Erstmals mehr als eine halbe Million Autogas-Fahrzeuge zugelassen
Brühl (ots)
Aktuelle Zahlen bestätigen langfristigen Trend: Drei Viertel aller Pkw mit alternativem Antrieb fahren mit Autogas
Zum 1. Januar 2014 waren in Deutschland 500.867 Autogas-Fahrzeuge zugelassen. Damit sind hierzulande erstmals mehr als eine halbe Million Pkw mit diesem alternativen Kraftstoff unterwegs. Nach den aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes folgten die übrigen drei alternativen Antriebsarten - 85.575 Hybrid-, 79.065 Erdgas- und 12.156 Elektro-Fahrzeuge - mit weitem Abstand.
Autogas führt demnach in diesem jungen Marktsegment mit einem Anteil von knapp drei Viertel aller Automobile weiterhin unangefochten, während sich für Erdgas- und Hybrid-Fahrzeuge nur jeweils etwa jeder achte Fahrer entscheiden konnte. Das Schlusslicht mit 1,8 Prozent bildet der immer noch nicht ausgereifte E-Betrieb.
Diese Entwicklung hat einen guten Grund. Im Vergleich zu Benzin und Diesel ist Autogas, das meist als LPG angeboten wird, unschlagbar günstig. Die Preise liegen seit Monaten konstant unter 80 Cent pro Liter. Hinzu kommt: Das Tankstellennetz ist längst flächendeckend ausgebaut. Bereits an fast 7.000 Stationen - nahezu jeder zweiten Tankstelle in Deutschland - erhält man inzwischen den preisgünstigen Kraftstoff. Und auch in den meisten Nachbarländern ist die Versorgung gesichert.
Mit LPG-Antrieb ins Plus: Steuerermäßigung bis mindestens 2018
Besonders vorteilhaft: Die meisten Benziner lassen sich problemlos für den Autogas-Betrieb umrüsten. So passt der kaum mehr als 5 kg schwere Tank mühelos in die Reserveradmulde im Kofferraum. Wer dafür rund 2.500 Euro in eine Autogas-Anlage investiert, fährt schon, so eine Berechnung des Autogas-Anbieters Rheingas, nach etwa 40.000 Kilometern ins Plus - und spart dann bei jeder Tankfüllung bares Geld.
Da Autogas nahezu schadstofffrei verbrennt und nur wenig CO2 ausstößt, leistet es nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Straßenverkehr, sondern unterstützt auch nachhaltig die Ziele der Bundesregierung zur Luftreinhaltung. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerermäßigung, die zunächst noch bis 2018 gilt, sollte daher schnellstmöglich umgesetzt werden.
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