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Dataport

Zehn Thesen für eine nutzenstiftende Datenstrategie

Altenholz (ots)

Der öffentlich-rechtliche IT-Dienstleister Dataport hat ein Thesenpapier vorgelegt, das beschreibt, wie die Datennutzung in der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen vorangetrieben werden kann. Anlass für das Thesenpapier waren die im Februar 2021 vorgelegte Datenstrategie der Bundesregierung sowie die im Juli 2021 verabschiedete Open-Data-Strategie. Dataport sieht die Notwendigkeit, die Strategien zu konkretisieren, damit sie erfolgreich umgesetzt werden können.

Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport: "Die Strategien des Bundes zielen unter anderem darauf, Daten als Grundlage für Entscheidungen von Staat und Verwaltung zu betrachten. So sollen Bedürfnisse von Bürger*innen und Wirtschaft erkannt, die Produktivität der Wirtschaft gestärkt und die Effizienz der Verwaltung verbessert werden. Die in den Strategien aufgezeigten Probleme treffen zu und die genannten Handlungsfelder und Maßnahmen weisen in die richtige Richtung. Allerdings fehlt es an einer konkreten Vision, die beschreibt wie die Datennutzung insgesamt vorangetrieben werden könnte. Und wir brauchen dringend messbare Ziele, die die Verwaltungen in die Lage versetzen, zu prüfen, ob sie den richtigen Weg eingeschlagen haben."

Vor diesem Hintergrund hat Dataport gemeinsam mit seinem Digitalisierungsbeirat ein Thesenpapier vorgelegt, in dem die zehn wichtigsten Handlungsfelder mit konkreten, nun zu ergreifenden Maßnahmen beschrieben sind.

Die zehn Thesen in verkürzter Form:

1. Daten zur Grundlage von Entscheidungen machen

Das Potenzial der Nutzung von Daten ist erkannt. Die Privatwirtschaft erhebt, analysiert und entscheidet seit langem auf Basis von Daten. Auch im öffentlichen Sektor können Daten als Grundlage für politische Entscheidungen genutzt werden. Doch erst wenn sie ausgewertet, in den Kontext mit anderen Daten gesetzt und visualisiert werden, werden aus ihnen entscheidungsrelevante Informationen. Entscheidungsträger*innen sollten dafür sensibilisiert werden, welche Entscheidungen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs durch Daten unterstützt werden können.

2. Datennutzung ermöglicht schnellere und bessere öffentliche Leistungen und neue Geschäftsmodelle

Die systematische Nutzung von Daten kann dazu beitragen, öffentliche Leistungen schneller und besser erbringen zu können, aktuelle Entwicklungen schneller zu analysieren und Prognosen für zukünftige Ereignisse zu stellen. Darüber hinaus können Daten Handlungsspielräume aufzeigen, ermöglichen Wertschöpfung und neue Geschäftsmodelle durch datengetriebene Innovationen. Best Practices der Datennutzung sollten den Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung helfen, Potenziale in ihren jeweiligen Bereichen zu erkennen.

3. Datenschatz bewusst machen

Die öffentliche Verwaltung verfügt über erhebliche Datenbestände in hoher Qualität, die wenig genutzt werden oder in fachlichen Silos liegen und nur dort verwendet werden. Von der öffentlichen Verwaltung erzeugte Daten sollen dem Gemeinwohl dienen. Sie sollten auch von Unternehmen, Start-ups, Wissenschaft und Forschung genutzt werden können. Umgekehrt sollten auch Daten aus dem privaten Sektor von der öffentlichen Verwaltung stärker genutzt werden. Behörden sollten darin unterstützt werden, die ihnen zugänglichen Datenquellen einschließlich der Möglichkeiten und Bedingungen ihrer Nutzung aktiv zu erfassen und dieses Wissen stets aktuell fortzuschreiben.

4. Klarheit über rechtssichere Nutzung von Daten schaffen

Die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand unterliegt einer Reihe von Restriktionen. Das Zweckbindungsgebot und das zersplitterte Datenschutzrecht werden häufig als Hemmnis betrachtet. Hier fehlt es an Rechtssicherheit und Klarheit in der Frage, welche Daten verwendet, weitergegeben und veröffentlicht werden dürfen. Die Nutzung aggregierter Daten, Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungskonzepte bieten gute Alternativen zur Verwendung personenbezogener Daten. Dieses Wissen muss allerdings ebenso vermittelt werden wie die Kenntnis von anderweitigen Nutzungsanforderungen und -beschränkungen.

5. Datensilos öffnen und Kultur des Datenteilens schaffen

Daten liegen oftmals nicht in ausreichender Qualität oder nicht in maschinenlesbarer Form vor. Zudem werden Daten oft mehrfach erhoben. Oder sie werden in verschiedenen Formaten veröffentlicht und müssen dann aufwändig zusammengeführt werden, weil Standards für den Austausch fehlen. Die Qualität der Daten hängt auch vom Wissen und dem Engagement der Beschäftigten in der Verwaltung ab. Fehlt das Verständnis, ist auch die Bereitschaft gering, Daten zur Verfügung zu stellen. Ziel sollte es sein, die Datensilos der Verwaltung zu öffnen, die Daten rechtssicher und nachfragegerecht aufzubereiten und allgemein in hoher Qualität mit offenen Schnittstellen für die digitale Nutzung zugänglich zu machen. Dafür muss eine Kultur des Datenteilens etabliert werden.

6. Datenkompetenz steigern

Die Vermittlung von Datenkompetenz ist entscheidend, um Angebot und Nutzung von Daten der öffentlichen Hand zu verbessern und Restriktionen zu überwinden. Für die Gesamtgesellschaft gilt, dass mehr Wissen und Kompetenzen im Umgang mit Daten vermittelt werden müssen. Auch fehlt häufig noch ein grundlegendes Verständnis für die Mechanismen der datenbasierten Ökonomie. Wenn der Staat Vorreiter bei der Bereitstellung und Nutzung von Daten werden soll, müssen das Bewusstsein für die Möglichkeiten von Daten und Unsicherheiten im Umgang mit Daten bei den Beschäftigten der Verwaltung abgebaut und Kompetenzen durch das Angebot von Schulungsmaßnahmen stetig erweitert werden.

7. Infrastrukturen für den Datenzugriff schaffen

Um sowohl die Nachfrage als auch das Angebot von Daten der öffentlichen Hand zu aktivieren, müssen geeignete Infrastrukturen sowie Konzepte zur Datenportabilität und -Interoperabilität aufgebaut und erprobt werden. Diese Infrastrukturen müssen geeignet sein, von einer Vielzahl von Entitäten genutzt zu werden und gleichzeitig die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz erfüllen. Nur so können Daten über geeignete Infrastrukturen bundes-, europa- und weltweit zugänglich gemacht werden. Der öffentliche Sektor sollte sich hier stärker als bisher engagieren und die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Datenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten und Datensicherheit formulieren.

8. Datenraum für den öffentlichen Sektor aufbauen

Im Projekt Gaia-X entstehen sektorale Datenräume, z.B. für die Bereiche Gesundheit, Finanzen. Auch für den Public Sector soll ein Datenraum entstehen. Bisher gibt es noch keine Plattform, die den Gaia-X-Ansatz umsetzt, die besonderen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an Datenschutz und Datensicherheit berücksichtigt und ein Konzept für domänen-übergreifende Interoperabilität, dezentrale Datenhaltung oder Zugangs- und Rechtemanagement vorgelegt hat. Mit dem Projekt data[port]ai verfolgt Dataport die gleichen Ziele wie Gaia-X. Dort werden schon heute konkrete Erfahrungen beim Aufbau eines Datenraums für die öffentliche Verwaltung gesammelt und Konzepte für das Teilen von Daten und die Anwendung von künstlicher Intelligenz erarbeitet.

9. Datentreuhänderkonzepte entwickeln

Neben dem Aufbau einer Infrastruktur für das Teilen von Daten braucht es Regeln, die festlegen, wer Zugang zu welchen Daten bekommt. So genannte Datenintermediäre oder Treuhänder stellen die Administration der Datenbereitstellung, den Aufbau von Datenräumen sowie die Datennutzung durch Wirtschaft und Forschung sicher. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission haben mit der Datenstrategie bzw. dem Data Governance Act angekündigt, entsprechende Konzepte zu entwickeln. Betreiber von Dateninfrastrukturen wie Dataport sollten sich in diesen Prozess aktiv einbringen.

10. Datenstrategien formulieren

Um die Datennutzung voranzutreiben, sollten auch Länder und Kommunen Datenstrategien erarbeiten. Eine Datenstrategie sollte Ziele, Grenzen und Möglichkeiten formulieren und eindeutig kommuniziert werden. Datenstrategien benötigen eine klare Zielsetzung sowie die Benennung konkreter Maßnahmen, deren Umsetzung mit Zeithorizonten und personellen sowie finanziellen Ressourcen hinterlegt werden muss. IT-Dienstleister wie Dataport können diesen Prozess mit dem vorhandenen Wissen und ihrer Erfahrung unterstützten.

Die ungekürzte Fassung der Thesen steht hier zum Download bereit.

Hintergrund

Link: Datenstrategie des Bundes

Link: Open Data Strategie des Bundes

Link: Digitalisierungsbeirat von Dataport

www.dataport.de

Pressekontakt:

Britta Heinrich, Pressesprecherin
Dataport AöR
Billstraße 82
20539 Hamburg
E-Mail: Britta.Heinrich@dataport.de
Telefon: 040 42846-3047
Mobil: 0171 3342284

Original-Content von: Dataport, übermittelt durch news aktuell

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