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Tagesordnung der Hauptversammlung der SKW Metallurgie per Gerichtsbeschluss erweitert - Vorstand Michel muss Abstimmung über seine eigene Entlastung und die der Aufsichtsräte zulassen

München (ots)

Alleinvorstand Kay Michel verstößt erneut gegen geltendes Aktienrecht und muss wieder gerichtlich veranlasst werden, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am 18.05.2018 wird per Gerichtsbeschluss um die Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie um die Nachwahl zum Aufsichtsrat erweitert. MCGM und La Muza empfehlen die Abwahl bzw. Nicht-Entlastung der Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann, Weinheimer, Kirsch und des Vorstands Michel. Um die Durchführung der Hauptversammlung mit juristischen Mitteln zu erschweren, unterstützt Insolvenzverwalter Gerloff den Vorstand Michel mit der Freigabe finanzieller Mittel für die Kanzlei Gleiss Lutz und überschreitet damit seine Kompetenzen. Wir sehen die anstehende Hauptversammlung als einzige Chance für die Aktionäre, die Enteignung durch Vorstand, Aufsichtsratsmehrheit und US-Hedgefonds Speyside Equity abzuwenden. Deshalb bitten wir die Aktionäre der SKW, Ihre Stimmrechte unbedingt auszuüben, um den Totalverlust und das Delisting abzuwenden. Weiterhin werden MCGM und La Muza alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch noch eine Kapitalerhöhung auf die Agenda der Hauptversammlung zu bringen.

Im Einzelnen:

Kay Michel, Alleinvorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (SKW) muss erneut eine juristische Niederlage einstecken. Er hatte auf die frist- und formgerecht eingereichten Ergänzungsverlangen von MCGM und La Muza für die Hauptversammlung der SKW überhaupt nicht reagiert. Mit dem Beschluss des Amtsgerichtes vom 27.04.2018 wird Vorstand Kay Michel jetzt erneut veranlasst, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Tagesordnung der Hauptversammlung zu ergänzen. Den vollständigen Gerichtsbeschluss finden Sie auf der Website der MCGM (www.mcg-m.com).

Das Verhalten des Alleinvorstands Kay Michel fügt sich nahtlos in die Reihe vorheriger Gesetzesverstöße ein. Vorstand Kay Michel konnte erst mit einer einstweiligen Verfügung vom 19.04.2018 dazu bewogen werden, seinen gesetzlichen Pflichten zur Vorbereitung der Hauptversammlung nachzukommen. Ob das vollumfänglich geschieht, werden wir erst in den nächsten Tagen beurteilen können. Zweifel sind angebracht.

Zuvor hatte Vorstand Kay Michel in einem in der Kapitalmarktgeschichte Deutschlands beispiellosen Vorgehen drei bereits einberufene Hauptversammlungen (31.08.2017, 10.10.2017, 06.12.2017) kurzfristig wieder abgesagt und sich dann unter zweifelhaften Umständen in eine angeblich vorliegende Insolvenz geflüchtet, um den US-Hedgefonds Speyside Equity auch ohne Hauptversammlung doch noch durchzudrücken. Speyside Equity sollen dadurch 100% der Anteile zufallen und die Aktionäre enteignet werden.

Zudem scheiterte Vorstand Kay Michel am 23.04.2018 vor dem Oberlandesgericht München mit dem Versuch, die nun für den 18.05.2018 einberufene Hauptversammlung der SKW mit einer einstweiligen Anordnung und einem Aussetzungsbeschluss zunächst zu verhindern. Wir gehen davon aus, dass Vorstand Kay Michel auch weiterhin jedes Mittel nutzen und jede Möglichkeit ausschöpfen wird, um die Aktionäre an dem per Gerichtsbeschluss erstrittenen Recht der Durchführung ihrer Hauptversammlung zu hindern.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung der SKW am 18.05.2018 wird nun per Beschluss des Amtsgerichtes München vom 27.04.2018 um folgende drei Punkte erweitert: (1) Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016, (2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und (3) Nachwahl zum Aufsichtsrat.

Die Aktionäre haben damit eine weitere wichtige Möglichkeit der Einflussnahme und zum Umbau desjenigen Aufsichtsrates, der den Alleinvorstand Kay Michel mehrheitlich gewähren ließ und dessen Geschäfte absegnete. Um die Eigentümerperspektive der Gesellschaft weiter zu stärken ist Hr. Estanislao Urquijo als Vertreter des größten Anteilseigners La Muza Inversiones anstelle von Herrn Alexander Kirsch zur Nachwahl in den Aufsichtsrat aufgestellt worden.

Bereits mit Beschluss des Amtsgerichtes vom 19.03.2018 wurden die Aktionäre gerichtlich ermächtigt, die Abwahl der Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann und Weinheimer auf die Tagesordnung zu setzen. Alleinvorstand Kay Michel und die Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann, Weinheimer und Kirsch haben die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre nicht ausreichend vertreten. Deshalb gibt es keine Vertrauensbasis mehr. MCGM und La Muza empfehlen die Abwahl und/oder Nicht-Entlastung. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website der MCGM (www.mcg-m.com).

Um die Hauptversammlung erneut zu verhindern, setzt Vorstand Kay Michel für rechtliche Schritte gegen die Aktionäre immer noch beträchtliche finanzielle Mittel aus der Gläubigermasse der angeblich insolventen Gesellschaft ein.

Unterstützt wird Vorstand Kay Michel dabei durch den Sachwalter Christian Gerloff von der Insolvenzrechtskanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte. Aktuell ist Gerloffs Hauptaufgabe die Kontrolle der Finanzströme der angeblich insolventen Gesellschaft. Als Sachwalter muss Gerloff vor einer Mittelfreigabe die zweckgerichtete Mittelverwendung von Vorstand Kay Michel aus Gründen des Gläubigerschutzes prüfen. Darunter fallen auch die finanziellen Mittel, die Vorstand Kay Michel für rechtliche Schritte zur Verhinderung der Hauptversammlung beim Sachwalter Gerloff beantragt und nach Meinung der MCGM gläubigerschädigend einsetzt. Deshalb gehen wir aktuell davon aus, dass Sachwalter Gerloff im vorliegenden Fall seine Kompetenzen deutlich überschreitet.

Wir sehen die anstehende Hauptversammlung am 18.05.2018 als einzige Chance für die Aktionäre, die Enteignung durch Vorstand, Aufsichtsratsmehrheit und US-Hedgefonds Speyside Equity abzuwenden.

Deshalb bitten wir die Aktionäre der SKW, ihre Stimmrechte unbedingt wahrzunehmen und eine der angebotenen Möglichkeiten zur Stimmrechtsausübung zu nutzen, um den Totalverlust und das Delisting abzuwenden. Jede Aktionärsstimme ist wichtig. Falls Aktionäre nicht persönlich teilnehmen, können diese Ihre Stimmrechte auch durch die MCGM vertreten lassen. Eine entsprechende Stimmrechts- und Vertretungsvollmacht finden die Aktionäre auf der Website der MCGM (http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs).

Weiterhin hat die MCGM auch gerichtliche Schritte eingeleitet, um bis zum 18.05.2018 auch noch eine Kapitalerhöhung sowie den Vertrauensentzug von Vorstand Kay Michel auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen zu können.

Über die MCGM [Management & Capital Group] GmbH:

Die MCGM GmbH ist eine in München ansässige Investmentmanagementgesellschaft mit einer fokussierten aktivistischen Anlagestrategie. Die MCGM [Management & Capital Group] investiert in signifikant unterbewertete Unternehmen und arbeitet aktiv mit dem Management, dem Aufsichtsrat und den Anteilseignern zusammen, um Möglichkeiten zur Steigerung des Unternehmenswertes im Interesse aller Anteilseigner zu identifizieren und zu erschließen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mcg-m.com.

Kontakt:

MCGM GmbH
Dr. Olaf Marx
Telefon: +49-89-122 890 881
Mail: press@mcg-m.com
www.mcg-m.com

Original-Content von: MCGM [Management & Capital Group] GmbH, übermittelt durch news aktuell

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