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Ihr Hund kann Steuern sparen

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Die Liebe zum Heimtier ist ungebrochen. Die neuen Familienmitglieder verursachen eine Menge Kosten. Doch besonders Hundehalter und -halterinnen sollten aufmerksam ihre Ausgaben überprüfen. Denn Dienstleistungen rund ums Heimtier können von der Steuer abgesetzt werden.

Grundausstattung, Futter, Pflege, Tierarztkosten − wer einen Hund hält, hat viele Rechnungen zu bezahlen. Hinzu kommen mitunter Dienstleistungen wie die Betreuung für den Vierbeiner, den professionellen Hundetrainer oder die Hundefrisörin, die nach Hause kommt. Genau diese Kosten lassen sich beim Finanzamt einreichen.

Beachten Sie unsere aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema.

Freundliche Grüße

Ricarda Gürne

Unternehmenskommunikation

DAS FUTTERHAUS – Franchise GmbH & Co. KG

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Komplementärin: DAS FUTTERHAUS – Franchise Betriebsgesellschaft mbH

Amtsgericht Pinneberg: HRB 1874 EL

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