Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
VW-Abgasskandal: Äußerung von VW-Chef bei "Markus Lanz"
LG Oldenburg findet sehr deutliche Worte
Düsseldorf (ots)
"Das was wir gemacht haben war Betrug, ja.", sagte so der derzeitige Vorstandsvorsitzende der VW AG, Herr Dr. Diess in der Fernsehsendung "Markus Lanz" am 18. Juni 2019.
Das Landgericht in Oldenburg nahm ihn beim Wort und fragte bei der Prozessbevollmächtigten der VW-AG nach, ob und wie diese Aussage denn zum Vortrag des beklagten Konzerns passe.
Volkswagens Antwort kam und wurde vom zuständigen Richter in wohlgesetzten Worten säuberlich in einem Beschluss seziert (LG Oldenburg Beschluss vom 03.07.2019, Az. 6 O 1791/18).
So heißt es in dem Beschluss:
"Der Hinweis der Beklagten, die Äußerung sei nicht im rechtstechnischen Sinne gemeint gewesen (also - so versteht es das Gericht - im Sinne eines Betruges nach § 263 StGB) und Herr Dr. Diess habe sich als Ingenieur mit der Äußerung juristisch nicht verbindlich positionieren wollen, bestehen erhebliche Zweifel. Das Gericht geht davon aus, dass Herr Dr. Diess in rechtlicher Hinsicht seit geraumer Zeit von den Firmenjuristen bis ins letzte rechtliche Detail umfassend informiert ist und dass er ohne jeden vernünftigen Zweifel in der Lage war, diese rechtlichen Informationen vollständig richtig aufzunehmen, sie sich zu merken und sich unter diesem Aspekt gezielt und sprachlich bedacht zu äußern; nichts spricht dafür, dass es sich um eine unbedachte Spontanäußerung handelte, deren brisanten Erklärungswert er nicht überblickte."
Weiterhin zweifelt das Gericht an der Information innerhalb des Unternehmens:
"Zumindest dürfte aus der Äußerung von Herrn Dr. Diess zu folgern sein, dass ihm interne tatsächliche Informationen vorliegen, die aus seiner Sicht die Schlussfolgerung rechtfertigen, es sei von Mitarbeitern der Beklagten über die Konformität der Abgasreinigungsanlage des Motors mit den europäischen Abgasregeln gezielt ("vorsätzlich") das KBA getäuscht worden."
Und bringt es einige Zeilen später auf den Punkt:
"Weil es in jeder Hinsicht abwegig ist, dass ausschließlich (ein) untergeordnete(r) Konstrukteur(e) im Sinne eines Verhaltsexzesses die betreffende Software implementierte, ist davon auszugehen, dass wenigstens ein leitender Mitarbeiter unterhalb der Organebene in tatsächlicher Hinsicht den Kenntnisstand hatte, der Herrn Dr. Diess dazu veranlasste, das Verhalten als "Betrug" "der Beklagten" (Stichwort "wir") zu bewerten.
Zusammenfassend ließe auch die Äußerung von Herrn Pötsch vermuten, dass es "Aussagen" von Mitarbeitern gab, denen die "Umschaltlogik" bekannt war, die davon ausgingen, dass diese nicht von den europäischen Abgasregeln gedeckt war und sie die nächst höhere Ebenen darüber informiert hatten.
Nur so erkläre sich vernünftigerweise auch die sinngemäße Aussage von Herrn Pötsch, dass nach Erstellung eines Abschlussberichtes und dessen Bekanntwerden "der Firma" unvertretbare Risiken drohen würden. Selbstverständlich könne nach Ansicht des Gerichts unterstellt werden, dass auch Herr Pötsch vor dieser Äußerung rechtlich durch die Firmenjuristen beraten wurde, u.a. zumindest im Hinblick auf eine rechtliche Wissenszurechnung der handelnden Personen zu Lasten der Beklagten als juristische Person.
"Nach dem Geständnis in den USA jetzt endlich auch ein Geständnis in Deutschland und dann auch noch im Fernsehen. Wer es nicht glauben will, der schaue es sich in der Mediathek nochmals an. Ein Meilenstein!", so Kölner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.
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