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Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

VW-Vergleich annehmen oder mit Profin klagen und ebenfalls sofort kassieren?

Köln (ots)

Mit dieser Frage beschäftigen sich alle, die gerade ein Vergleichsangebot von VW erhalten haben. Auch diejenigen, die sich bereits vorläufig für den Vergleich entschieden haben, sollten ihre Entscheidung noch einmal überprüfen. Es läuft eine Widerrufsfrist, innerhalb derer es möglich ist, sich von dem Vergleich loszusagen.

Wer einen Vergleich mit VW schließt, verzichtet auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal für sein Fahrzeug.

Wer das Fahrzeug zurückgeben möchte, dem ist mit dem VW-Vergleich nicht geholfen: Er behält sein - schwer verkäufliches - Fahrzeug. Für alle, die das Fahrzeug abgeben möchten oder ein besseres Angebot nach der zu erwartenden BGH-Verhandlung im Mai dieses Jahres erwarten, steht die PROFIN als Prozesskostenfinanzierer zur Verfügung. PROFIN bietet an, den Betrag aus dem VW-Vergleich vorab zu bezahlen und gleichzeitig eine Klage gegen Volkswagen zu finanzieren, um das Fahrzeug loszuwerden. Ein nie dagewesenes Angebot.

Sollte das gerichtliche Verfahren aus welchen Gründen auch immer scheitern, dann darf die vorab gezahlte Summe dennoch behalten werden.

Der Betroffene bekommt also vorab den Betrag gezahlt, den VW angeboten hat. Ist die Klage vollumfänglich erfolgreich, erhält der Profin-Kunde vor Provisionsabzug für den Prozesskostenfinanzierer 100 % des ursprünglichen Bruttokaufpreises zzgl. 4 % jährliche Zinsen seit Kaufpreiszahlung. Sollte er sich für eine Klage entscheiden, ist diese für ihn ohne Risiko - auch wenn er keine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat. Profin trägt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Dafür fällt ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 29,99% des erzielten Erlöses an.

Angebotsvergleich

                                              VW               Profin 
Auszahlung                                        1.350 bis 5.823 Euro 
Ansprüche aus Abgasskandal                    Entfallen        Bestehen weiter 
Rückzahlung des Kaufpreises und 4% Zinsen     NICHT möglich    Möglich 
Zeitpunkt der Auszahlung                      Ab Juli 2020     Ab Mai 2020 
                                                               nach Einreichung der Klage
Vergleichsbeispiel

VW Tiguan, Baujahr 2010, Kaufpreis 36.000 Euro, Kilometerleistung 150.000 km

Variante VW-Vergleich 2.587 EUR

Variante Profin

  • ungünstigster Fall (Rückerstattung Kaufpreis abzgl Nutzungsentschädigung) vorab 2.587 EUR plus 15.000 - 18.000 EUR Schadensersatz bei Rückgabe des Fahrzeugs
  • günstigster Fall (Rückerstattung Kaufpreis komplett + 4% Zinsen auf Kaufpreis) vorab 2.587 EUR plus 36.000 EUR Schadensersatz plus 14.400 EUR an Zinsen. Abzüglich von 29,99% für Profin verbleiben 35.285 EUR

Dieser Betrag liegt in aller Regel deutlich über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs, das abgegeben wird. In diesem Beispiel wird annähernd der Bruttokaufpreis des Fahrzeugs erreicht.

Kostenrisiko 0,00 EUR.

Wer Interesse an dem Profin-Angebot hat, besucht uns unter http://ots.de/cleztM

Nur eine gut informierte Entscheidung ist eine gute Entscheidung.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Für mehrere tausend Fahrzeugbesitzer haben sie bereits Entschädigungen erstritten.

Im Rahmen der R|U|S|S Litigation haben die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertreten. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.

Weitere Informationen: https://www.rogertulbrich.de/ | https://www.auto-rueckabwicklung.de/

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Pressekontakt:


Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.rogertulbrich.de
www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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