Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Focus Online: Bestandskräftige Milliardenstrafe der Staatsanwaltschaft Braunschweig betrifft auch EA288-Motoren mit Euro 6-Abgasnorm der Volkswagen AG
Erkrath (ots)
Hat Herbert Diess gelogen? Diese Frage wirft recht deutlich ein aktueller Artikel in Focus Online auf. Die Volkswagen AG hatte stets behauptet, in den EA 288 Motoren und deren Softwaresteuerung gehe alles mit rechten Dingen zu. Mit einer beispiellosen Google-Kampagne versucht der Konzern, Geschädigte davon abzuhalten, wegen ihrer EA288-Fahrzeuge zu klagen.
Tatsächlich scheint die Staatsanwaltschaft Braunschweig anderer Auffassung als Herr Diess zu sein. Ein der Redaktion von Focus Online vorliegender Bußgeldbescheid über 1 Mrd. EUR, der von der Volkswagen AG akzeptiert und bezahlt wurde, erstreckt sich nach dem Wortlaut nicht nur auf die bekannten EA 189-Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda bis 2.0 l Hubraum sondern auch auf den Nachfolgemotor EA288 Gen 3, der in den Fahrzeugen derselben Hersteller verbaut wurde. Volkswagen hatte stets betont, die Sanktionen beträfen ausschließlich den US-amerikanischen Markt. Die von Focus Online veröffentlichten Textpassagen belegen jedoch das Gegenteil.
Damit ist dann wohl auch die Ad-Hoc-Mitteilung der Volkswagen AG falsch, in der es hieß, dass keine weiteren Fahrzeugtypen manipuliert worden seien. Das wiederum könnte enorme Konsequenzen haben, denn nicht wenige Gerichte meinen, dass die Ad-hoc-Mitteilung zum Entfall der Sittenwidrigkeit geführt habe. Ist die Mitteilung jedoch wieder eine Täuschung gewesen, wird dieses Argument nicht aufrecht zu erhalten sein.
Zudem wären Tausende Urteile objektiv falsch und es stellt sich die Frage, ob man nicht von einer erneuten sittenwidrigen Schädigung und einem Prozessbetrug ausgehen müsste, wenn sich die Manipulation der EA288 Gen 3 als wahr entpuppte.
Es bleibt spannend in diesem Wirtschaftskrimi. Aufgrund der veröffentlichten Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben sich die Chancen der EA288-Käufer jedoch nach unserer Einschätzung massiv gebessert, für ihren Schaden kompensiert zu werden.
Über Rogert & Ulbrich
Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.
Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.
Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.
Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht - dem Bundesgerichtshof - gegen die Daimler AG zu klagen.
Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.
Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.
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