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Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen
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Köln (ots)

* Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nach § 4 RBStV vorzeitig, können Beitragskontoinhaber dies dem Beitragsservice ab sofort mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen.

* Der Beitragsservice empfiehlt eine frühzeitige Rückmeldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfällt, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio baut sein Serviceangebot im Internet weiter aus. Das Unternehmen reagiert damit auf die steigende Nachfrage der Beitragszahlenden, ihre Anliegen online zu erledigen. Ab sofort können Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. für die Zahlung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags nach § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vorzeitig wegfallen, dies dem Beitragsservice schnell und einfach mithilfe eines neuen Online-Formulars mitteilen. Es kann direkt auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de abgerufen und ausgefüllt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, dem Beitragsservice mitzuteilen, wann die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung endet und können eine Angabe über die gewünschte Zahlweise machen. Hierzu wird die 9-stellige Beitragsnummer benötigt. Der Rundfunkbeitrag ist dann wieder ab dem Ersten des Folgemonats (voll) zu entrichten, in dem die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt. Gesonderte Nachweise in Papierform sind darüber hinaus nicht erforderlich.

Damit Beitragszahlende bequem zum Formular gelangen, ist dieses - wie die meisten Inhalte auf den Internetseiten des Beitragsservice - mit einem Webcode versehen. Dabei handelt es sich um Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die per Eingabe in die Suchmaske auf rundfunkbeitrag.de direkt zu bestimmten Informationen oder Serviceangeboten führen. Der Webcode für das neue Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen lautet BF09. Er wird den Beitragszahlenden bereits mit dem Befreiungs- bzw. Ermäßigungsbescheid mitgeteilt.

Beitragszahlenden, bei denen die Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung vorzeitig wegfallen, empfiehlt der Beitragsservice eine baldige Rückmeldung, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden. Am besten geht das über das neue Online-Formular. Eine Übersicht der Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen hat der Beitragsservice auf seinen Internetseiten veröffentlicht.

ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45,8 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Pressekontakt:

Dennis Sponholz
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuell

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