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Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der EM?

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In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel und Plakate in Schwarz-Rot-Gold oder in anderen Nationalfarben sprießen in den Vorgärten, an Fenstern und auf Balkonen hervor und läuten den Countdown für die Europameisterschaft im eigenen Land ein. Für viele Fans gehört das „Flagge zeigen“ zu einem echten Fußball-Sommermärchen ebenso dazu wie die Public-Viewing-Party. Koenen Bauanwälte erklären: Was müssen Mieter oder Wohnungseigentümer im EM-Fieber beachten?

Flagge zeigen: mietrechtliche Grenzen

Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Balkone nach ihren Vorlieben gestalten. Dazu gehört auch das Aufhängen von Fahnen und Wimpeln des Lieblingsteams. Seine Grenzen findet das Erlaubte bei einem Eingriff in die Bausubstanz. Heißt: „Das Anbringen von Dübeln oder Ähnlichem an der Hauswand zum Befestigen von Fanartikeln ist tabu. Denn derartige Maßnahmen entsprechen nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, so Charlotte Peitsmeier von den Koenen Bauanwälten. „Es handelt sich um Sachbeschädigungen, wegen der Mieter sich schadensersatzpflichtig machen.“ Bevor also Fahnen oder Wimpel befestigt werden oder gar eine Nationalflagge auf die Außenwand des Gebäudes gepinselt wird, müssen Mietende die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Ähnliches gilt übrigens für Wohnungseigentümer: Denn die Außenseite des Balkons und die Hauswand gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum mit der Folge, dass bauliche Veränderungen durch die Eigentümerversammlung formell beschlossen werden müssen.

Fanartikel sollten Fußballenthusiasten also so an Fenster oder Balkon befestigen, dass sie sich nach dem Turnier ohne weiteres wieder entfernen lassen. Außerdem dürfen die eigenen Fahnen keine Sichteinschränkungen der Nachbarwohnungen herbeiführen. Außer Frage steht, dass keine verfassungsfeindlichen Fahnen aufgehängt werden dürfen.

Spielregeln fürs Public Viewing

Ist für die notwendige Dekoration gesorgt, kann die Fußballparty starten. Und weil das Anfeuern erst gemeinsam so richtig viel Spaß macht, laden viele Fans Freunde und Familie zum privaten Public Viewing nach Hause ein. „Dabei spricht grundsätzlich nichts dagegen, den Fernseher in den Hof oder auf den Balkon zu schieben, um dem Lieblingsteam von dort aus zuzujubeln – so lange allgemeine Ruhezeiten eingehalten werden“, erinnert Peitsmeier. Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr herrscht gesetzliche Nachtruhe. Wer also auch nach dem Abpfiff noch lautstark feiern möchte, sollte auf eine Kneipe oder ein öffentliches Public Viewing ausweichen.

Generell gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O. Dann steht dem gemeinsamen Sommermärchen mit Faneuphorie nichts im Weg.

Über die Koenen Bauanwälte

Koenen Bauanwälte ist eine auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei, die im gesamten Bundesgebiet tätig ist. Das Leistungsspektrum der vielfach prämierten Kanzlei, 2024 zum fünften Mal in Folge von brandeins und Capital, mit Standorten in Essen, Hannover, Münster und Bielefeld umfasst ausgehend vom klassischen Baurecht alle juristischen Angelegenheiten rund um den Bauprozess – von der baubegleitenden Rechtsberatung bis hin zur Prozessführung. In holistischer Arbeitsweise mit Fokus auf private und institutionelle Bauherren decken die juristischen Expert:innen-Teams alle Bereiche rund um Kosten, Termine und Qualität ab. Von einem im Kanzleigewerbe unüblichen, teamorientierten Menschen- und Arbeitsbild ausgehend, gründete Prof. Dr. Koenen 2004 seine Kanzlei in Essen mit der Idee, das althergebrachte Arbeitsverhältnis tradierter Kanzleien zu ändern. Dem kulturellen Wandel hin zu New Work folgend, setzte Koenen seine Vision 2022 in die Tat um, fokussierte die Teamarbeit in seinem Unternehmen und stockte seine Anzahl der Mitarbeitenden um fast das Doppelte auf aktuell 19 Rechtsanwält:innen und weitere juristische Fachkräfte auf. Mehr Details zur Kanzlei und aktuelle Informationen zu juristischen Themen über die eigene Publikation Legal Report unter bauanwaelte.de

Borgmeier Public Relations

  Tanja Muhme
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   www.borgmeier.de
 
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Geschäftsführer: Carsten Borgmeier
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Sitz der Gesellschaft: Delmenhorst 

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