Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten
Den Helfern helfen - Pflege durch Angehörige von Menschen mit Behinderungen
Laut Statistischem Bundesamt wird rund die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland einzig von Angehörigen daheim gepflegt. Eine ehrenwerte Tätigkeit, die in den meisten Fällen von Familienmitgliedern, aber auch von Freunden, Bekannten und Nachbarn übernommen wird. Sowohl die Gesundheit als auch das Wohlbefinden der zu betreuenden Menschen liegen in ihrer Hand, womit sie sich tagtäglich einer anspruchsvollen sowie unabkömmlichen Aufgabe stellen. Je nach Schwere der Behinderung benötigen Pflegebedürftige eine partielle oder sogar ganztägige Behindertenbetreuung. Die liebevolle Pflege durch Angehörige ist für das allgemeine Wohlergehen förderlich und notwendig, jedoch stellt sie die Betreuenden vor große Verpflichtungen.
Die Pflege von Angehörigen mit Behinderungen kann äußerst kräftezehrend sein. Menschen, die bisher keine Erfahrungen im Bereich der Behindertenpflege gemacht haben, geraten oftmals unvorbereitet in diese neue Situation. Aus Liebe, Loyalität und Pflichtgefühl nehmen sie sich ihrer Angehörigen an, wodurch ihr eigenes Privatleben in den Hintergrund rückt. Besonders bei schweren Pflegefällen sind sie stark in ihre Pflegeaufgaben eingebunden und haben keine Zeit, sich um sich selbst zu kümmern. Doch eben weil die Behindertenbetreuung körperliche, psychische als auch finanzielle Belastungen mit sich bringt, sind Auszeiten notwendig. Denn die Vernachlässigung des eigenen Wohls kann zu Überforderung, sozialen, beruflichen als auch gesundheitlichen Problemen führen.
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Denn je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ist es oftmals nicht möglich, die Pflege auf eigene Faust zu bewältigen. So haben sie das Recht auf eine umfassende Beratung seitens der Pflegeversicherung, welche über die unterschiedlichen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren soll. Dabei geben speziell ausgebildete PflegeberaterInnen Auskunft zu den Leistungsansprüchen, bieten Unterstützung bei der Bewältigung bürokratischer Hürden an und geben Hinweise auf sinnvolle Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen.
Auch in finanzieller Hinsicht eröffnet sich für Pflegebedürftige eine Vielzahl verschiedener Rechtsansprüche. Dazu gehören beispielsweise das Pflegegeld, Zuschüsse für Umbauten, die Übernahme von Kosten für Pflegehilfsmittel als auch die Rente für Pflegepersonen. Um pflegenden Angehörigen die notwendige Zeit für die Betreuung einzuräumen, bietet das Arbeitsrecht mit der Pflegezeit und Pflegeteilzeit entsprechende Lösungsansätze. Außerdem haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist. Der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal sechs Wochen, von denen den pflegenden Angehörigen 28 Erholungstage zustehen. In dieser Zeit kann ein ambulanter Pflegedienst die Behindertenbetreuung (http://www.futura-berlin.de/behindertenbetreuung.html) übernehmen. Einige Kranken- und Pflegekassen finanzieren pflegenden Angehörigen sogar Kuraufenthalte, bei denen Pflegebedürftige mitreisen dürfen.
Durch Reformen und neue Gesetze ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen kontinuierlich. Wichtig bleibt: "Pflege kann nur gut gehen, wenn es den Pflegenden selbst gut geht."