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Budget für Ausbildung soll erweitert werden
Der Einstieg in die Berufswelt ist eine spannende und gleichzeitig herausfordernde Zeit. Neue Kenntnisse, neue Aufgaben, neue Perspektiven – für viele ist die Ausbildung der erste Schritt in die Unabhängigkeit. Damit auch Menschen mit Behinderung ihren eigenen Weg finden und am regulären Berufsleben teilhaben können, gibt es in Berlin diverse Fördermöglichkeiten wie Werkstätten für behinderte Menschen, die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und den Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber. Eine weitere Leistung ist das Budget für Ausbildung, welche mit dem Teilhabestärkungsgesetz ausgebaut werden soll.
Überblick zum Teilhabestärkungsgesetz
Das Budget für Ausbildung ist eine finanzielle Unterstützung, die am 01. Januar 2020 im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes eingeführt wurde. Als alternative Leistungsform erstattet es die Ausbildungsvergütung an Arbeitgeber, um die Anstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Leistungsberechtigt sind diejenigen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich haben und ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber eingehen.
Damit werden Personen, die sich bereits im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden, im Budget für Ausbildung bislang nicht berücksichtigt. Das soll sich durch das Teilhabestärkungsgesetz ändern. Der Regierungsentwurf wurde am 03. Februar diesen Jahres durch das Bundeskabinett beschlossen. Wann das Gesetz in Kraft tritt, steht noch aus. Wie sein Name bereits verrät, soll das Teilhabestärkungsgesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen besser ermöglichen. Dabei ist das Budget für Ausbildung nur eine von vielen neuen Regelungen.
Unter anderem ist geplant, den Gebäudezugang für Assistenzhunde überall zu ermöglichen, die Förderung von RehabilitandInnen im Jobcenter zu verbessern, das SGB IX um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen, das Meldeverfahren für Kurzarbeitergeld zu vereinfachen und mehr. Auch die Bestimmung der Sozialhilfeträger soll in Zukunft nur durch die Länder erfolgen. Durch die Anpassung des Budgets für Ausbildung wird für Menschen mit Behinderung – neben dem Budget für Arbeit – eine zusätzliche Option geschaffen, um die Aufnahme der Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu begünstigen.
Berufliche Eigenständigkeit durch Persönliche Assistenz
Während das Budget für Ausbildung den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und wirtschaftliche Anreize für Arbeitgeber schaffen soll, gibt es weitere Unterstützungsformen, die für die Berufsausübung notwendig sein können. Hierzu zählt die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, wie sie vom ambulanten Pflegedienst Futura in Berlin angeboten wird (https://www.futura-berlin.de/persoenliche-assistenz-berlin.html). Während die Kerntätigkeiten weiterhin von den ArbeitnehmerInnen durchgeführt werden, helfen Assistenzkräfte ihnen bei den Aufgaben, die sie behinderungsbedingt nicht ausüben können. Beispielsweise bei der Kommunikation, dem Sortieren von Unterlagen oder der körperlichen Versorgung während der Arbeitszeit.
Was die Persönliche Assistenz als ambulante Leistung auszeichnet sind die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten für die LeistungsnehmerInnen. Sie bestimmen darüber, von wem, wann, wo und wie sie die erforderlichen Hilfestellungen erhalten. Auf diesem Wege stellen sie eigenständig sicher, dass die Leistungen so organisiert werden, wie sie es sich wünschen. Über die Begleitung am Arbeitsplatz hinaus kann die Persönliche Assistenz für unterschiedlichste Lebensbereiche in Anspruch genommen werden. Sei es im eigenen Zuhause, in der Freizeit oder sogar im Urlaub – durch die Assistenzhilfe können neue Horizonte selbstbestimmt eröffnet werden.
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