Nahezu vier von zehn Kindern in der EU erhalten formale Kinderbetreuung
Luxemburg (ots)
Im Jahr 2016 erhielten in der Europäischen Union (EU) 39% der Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren formale Kinderbetreuung: Für 29% wurde der volle oder ein ermäßigter Preis bezahlt, 10% besuchten entsprechende Einrichtungen kostenlos. Bezahlte Leistungen werden in städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten ähnlich stark in Anspruch genommen (etwa ein Drittel der Kinder erhielt in allen Gebieten vollbezahlte oder vergünstigte Betreuung). Einen geringfügigen Unterschied gibt es bei der Nutzung kostenloser Dienste: Der diesbezügliche Wert liegt bei 11% in den Großstädten, bei 10% in den kleineren Städten und Vororten und bei lediglich 6% in den ländlichen Gebieten.
68% der EU-Haushalte mit mindestens einem Kind im Alter von bis zu zwölf Jahren sind mit dem Zugang zu formaler Kinderbetreuung zufrieden. Als Hauptgründe, aus denen diese Dienstleistungen nicht (stärker) genutzt werden, führten die Haushalte in der EU Folgendes an: finanzielle Gründe (16%), keine Plätze verfügbar (4%), ungeeignete Öffnungszeiten (3%), Entfernung (2%) sowie Unzufriedenheit mit der Qualität der Dienste (1%).
Betreuung und Unterstützung von Kindern ist einer der 20 zentralen Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte.
In acht EU-Mitgliedstaaten erhielt mehr als die Hälfte der Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren formale Kinderbetreuung. Der höchste Anteil wurde in Dänemark registriert, wo fast 86% der Kinder formal betreut wurden. Hohe Anteile bei der formalen Kinderbetreuung wurden auch in Schweden (70%), dem Vereinigten Königreich (65%) und Deutschland (64%) verzeichnet.
Elf Länder lagen über dem EU-Durchschnitt (29%) für bezahlte formale Kinderbetreuung, wobei in fünf dieser Länder mehr als die Hälfte der Kinder diese Art von Betreuung erhielten: Dänemark (79%), Schweden (70%), Niederlande (56%), Deutschland und Finnland (je 52%).
Diese ausgewählten Ergebnisse, ein Auszug aus einer 2016 durchgeführten speziellen Datensammlung über den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, wie Bezahlbarkeit von Aus und Weiterbildung, Beteiligung an Weiterbildung in Verbindung mit beruflichen Tätigkeiten oder Hobbys oder die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.
Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der Eurostat-Webseite abrufbar: http://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.
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