Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Vorsicht bei Chlorreinigern
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Wussten Sie schon...
… dass giftiges Chlorgas entsteht, wenn Chlorreiniger auf Säuren trifft?
Chlorreiniger werden zum Bleichen und als antibakterielles Putzmittel angeboten. Sie können als Wirkstoff Hypochlorit-Salze enthalten. „Besonders leicht kommt es zu Unfällen, wenn solche Chlorreiniger im Bad eingesetzt werden. Denn Badreiniger enthalten als Wirkstoff gegen Kalk und Urinstein Säuren wie Essig- oder Zitronensäure. Wenn diese sauren Reinigungsmittel mit dem Hypochlorit-Salz des Chlorreinigers reagieren, entsteht giftiges Chlorgas“, warnt Chemikerin Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. Das stechend nach Schwimmbad riechende Gas reagiert beim Einatmen mit der Feuchtigkeit der Schleimhäute unter anderem zu ätzender Salzsäure. Dadurch werden die Schleimhäute so geschädigt, dass es bei längerer Einwirkung zu Bluthusten und Atemnot kommen kann. Bei höheren Konzentrationen können starke Lungenschäden bis hin zum Atemstillstand auftreten. „Falls versehentlich Chlor- und Badreiniger kombiniert wurden und ein stechender Geruch auftritt, unbedingt das Fenster zum Lüften weit öffnen und den Raum sofort verlassen“, rät Effers.
Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, im Haushalt auf Chlorreiniger zu verzichten. Sie sind überflüssig beziehungsweise leicht ersetzbar: Zum Bleichen von Wäsche und gegen Schimmel eignen sich umweltfreundlichere Bleichmittel auf Sauerstoffbasis. Desinfektionsmittel sind im privaten Umfeld nur erforderlich, wenn sie bei bestimmten Erkrankungen ärztlich empfohlen werden.
- Weitere Informationen zum Thema Putzmittel unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/12742
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