Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Grün gegen Grau – was Entsiegelung rund ums Haus bringt
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Grün gegen Grau – was Entsiegelung rund ums Haus bringt
Wie natürlich gestaltete Flächen zum Schutz des Eigentums bei extremen Wetterereignissen beitragen
Vorgärten und Auffahrten sind bei vielen Gebäuden luft- und was-serdicht versiegelt. Ein Bodenbelag aus Asphalt, Beton oder Pflastersteinen erscheint als vermeintlich pflegeleichte Lösung. Wer diese Flächen allerdings naturnah umgestaltet, gewinnt an Sicherheit und Wohnqualität. „Längere Hitzeperioden und starke Regenfälle nehmen auch in NRW zu. Derartige Wetterextreme wirken auf natürlich gestaltete Flächen weniger belastend. Daher sollten Grundstücks- und Eigenheimbesitzer:innen über die Entsiegelung von Flächen rund um ihr Zuhause nachdenken“, rät Sara Luz vom Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung (KluGe) der Verbraucherzentrale NRW.
- Entsiegelte Flächen verhindern örtliche Überschwemmungen Bei einem gepflasterten und verfugten Vorgarten kann das Regenwasser nicht in der Erde versickern und das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. Kommt es zu Starkregen, staut sich das Wasser an der Oberfläche und sucht sich ungehemmt seinen Weg. Dies kann zu örtlichen Überflutungen von Flächen und Wegen oder vollgelaufenen Kellern führen. Wer seinen Vorgarten entsiegelt und naturnah gestaltet, stellt die natürlichen Bodenfunktionen wieder her und schützt sein Grundstück nachhaltig vor Überschwemmungen.
- Unversiegelter Boden heizt sich weniger auf Neben dem Schutz bei Starkregen bieten entsiegelte Vorgärten, Stellplätze, Auffahrten oder Wege auch bei Hitze deutliche Vorteile: Wo Wasser versickern kann und Pflanzen wachsen, ist der Boden durch Verdunstung messbar frischer und kühlt nachts besser ab. In heißen Sommerperioden sorgen diese Flächen im Vergleich zu aufgeheizten Pflasterflächen für angenehmere Temperaturen rund ums Haus.
- Auflockerung als wichtigster Schritt Wer sich eine Entsiegelung vornimmt sollte wissen: Zuerst gilt es den versiegelnd wirkenden Asphalt und Beton beziehungsweise die Pflastersteine vollständig zu entfernen. Im zweiten Schritt werden Tragschichten und Aufschüttungen wie Schotter, Kies oder Splitt vollständig oder teilweise entsorgt. Die anschließende Lockerung des verdichteten Bodens ist der wichtigste Schritt. Jetzt kann das Regenwasser wieder auf natürliche Weise versickern.
- Was kann ich selbst umsetzen? Eigentümer:innen können versiegelte Wege und Bereiche auf ihrem Grundstück oder Gartenflächen mit Hacke und Schaufel in der Regel selbst entsiegeln. Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt kann mit eigenem Körpereinsatz entfernt werden. Der Abbau von Beton- und Asphaltdecken ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommen muss.
- Welche Bodenbeläge eignen sich? Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grund-wasser findet, eignen sich je nach Nutzung der Fläche Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder auch Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit großen offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen. Ein Schotterrasen ist jedoch nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten. Bei diesem ist durch die darunterliegenden Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung möglich.
- Welche Kosten fallen an? Abbruch und Entsorgung der Bodenbeläge sowie die Kosten der neuen Gestaltung können ins Geld gehen. Zur Entsiegelung von Flächen bieten einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen deshalb Förderungen an. Wer tätig werden möchte, sollte sich vor Ort erkundigen. Mancherorts gibt es bestimmte Vorgaben bei der Gestaltung von Vorgärten. Ein weiterer Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für vollständig entsiegelte Flächen werden auf Antrag, im Gegensatz zu versiegelten, keine Niederschlagswassergebühren fällig.
Weitere Informationen:
- Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen ist hier zusammengefasst: www.verbraucherzentrale.nrw/node/50358
- Weiterführende Informationsveranstaltungen zum Thema Klimaanpassung: www.verbraucherzentrale.nrw/termine-Klimaanpassung
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