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Wenn die Preistransparenz schmilzt wie das Eis in der Sonne

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Wenn die Preistransparenz schmilzt wie das Eis in der Sonne

Versteckte Preiserhöhungen erschweren Vergleiche am Supermarktregal und überfordern sogar einige Händler

  • Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt eindeutige Verstöße gegen die geltende Verordnung
  • Veränderte Füllmengen führen teils zu verwirrenden Grundpreisangaben am Verkaufsregal
  • Die Verbraucherzentrale NRW fordert Hinweise auf betroffenen Verpackungen und eine Meldestelle

Im Februar 2024 hat die Firma Unilever die Füllmenge der „Cremissimo“-Verpackungen vieler Eissorten von 900 Milliliter auf 825 Milliliter verringert, die Produkte aber nicht günstiger gemacht. „Das ist ein unter Herstellern verbreiteter Trick“, sagt Antonia Brandstädter von der Verbraucherzentrale NRW. „Solche versteckten Preissteigerungen sind mittlerweile zu einem Dauerärgernis beim täglichen Einkauf geworden.“ Verbraucher:innen bekommen nicht nur weniger Inhalt bei gleichem oder höherem Preis. Auch der Preisvergleich im Handel kann sich schwieriger gestalten, da die Grundpreisangaben am Supermarktregal oft nicht im gleichen Tempo aktualisiert werden. Das verdeutlicht eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW in 19 Märkten. Diese zeigt auch bei Produkten von „Milka“ und „Katjes“, dass die Grundpreisangaben im Handel nicht immer korrekt sind.

Die Grundpreisangabe ist, mit wenigen Ausnahmen, beim Verkauf von fast allen Lebensmitteln verpflichtend vorgeschrieben. Der Grundpreis bezieht sich auf ein Kilogramm oder einen Liter eines Lebensmittels und ist am Supermarktregal häufig in der Nähe des Endpreises zu finden. Preisvergleiche zwischen verschiedenen Produkten und Füllmengen sollen dadurch erleichtert werden, denn ein Umrechnen am Regal ist nicht mehr notwendig. Grundpreisangaben müssen laut Preisangabenverordnung eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. „Verbraucherbeschwerden zeigen regelmäßig, dass diese gesetzliche Vorgabe leider nicht durchgängig umgesetzt wird. In der Praxis fehlen die Grundpreise mitunter an den Regalen vollständig oder werden so klein gedruckt, dass sie nur schwer lesbar sind“, kritisiert Antonia Brandstädter.

Grundpreise von 86 Produkten überprüft

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Grundpreisangaben von insgesamt 86 Produkten in 19 Märkten (Aldi, Lidl, Rewe und Edeka) geprüft. Einige der „Milka“-Schokoladentafeln, „Katjes“-Fruchtgummis und „Cremissimo“-Eispackungen sind dabei negativ aufgefallen. Grund dafür sind kürzlich eingeführte Füllmengen-Reduzierungen bei den genannten Produkten, die offenbar zu Falschauszeichnungen durch die Händler geführt haben. Im Fall der Eismarke war in rund der Hälfte der Märkte die Grundpreisauszeichnung falsch. Häufig bezog sie sich auf die alte Füllmenge von 900 Millilitern, während aber nur die neue, kleinere Packung in der Kühltheke zu finden war. Auch andersherum war dies feststellbar. Dann fanden sich 900 Milliliter-Packungen über Preisschildern, auf denen der Grundpreis für 825 Milliliter angegeben war. Teilweise gab es mehrere Füllmengen und Grundpreise auf einem Schild, wodurch die Preise nicht klar zuzuordnen waren. „Teilweise fanden wir auch 1.300 Milliliter-Dosen in den Kühltruhen, die überhaupt nicht ausgezeichnet waren. Das erschwert nicht nur den Preisvergleich mit den Produkten anderer Hersteller, sondern auch den Vergleich verschiedener ‚Cremissimo‘-Produkte mit verschiedenen Füllmengen“, so Antonia Brandstädter.

Bei den „Milka“- und „Katjes“-Produkten fanden die Verbraucherschützer zwar seltener Preisauszeichnungsverstöße, aber auch hier bezogen sich die angegebenen Grundpreise teilweise noch auf die alten Verpackungsgrößen, waren nicht klar zuzuordnen oder für 100 Gramm statt für ein Kilogramm angegeben. In einigen Märkten waren die Preisschilder der „Milka“-Tafeln den falschen Sorten zugeordnet. „Bei der Schokolade herrscht teils ein Füllmengen-Durcheinander, denn es gibt Tafeln mit 100 Gramm, 90 Gramm oder krummen Werten wie 87 Gramm oder 81 Gramm. Da sollten Verbraucher:innen genau hinsehen. Denn verlässliche Grundpreisangaben sind gerade in Zeiten der Inflation und weiterhin hoher Lebensmittelpreise besonders wichtig“, betont Antonia Brandstädter.

Forderung nach Hinweisen auf Verpackung und Meldestelle

In Frankreich müssen versteckte Preiserhöhungen in Form von Füllmengenreduzierungen seit dem 1. Juli 2024 am Regal gekennzeichnet werden. „Das klingt zunächst nach mehr Transparenz für Verbraucher:innen. Doch dadurch steigt sogar die Gefahr falscher Angaben, denn die Verantwortung für die korrekte Grundpreisangabe wird von den Herstellern auf die Händler verlagert, die sich im Kuddelmuddel der krummen Füllmengen offenbar nicht immer zurechtfinden“, so Antonia Brandstädter.

Um die Transparenz dennoch zu verbessern, schließt sich die Verbraucherzentrale NRW der Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes an: Demnach sollten Hersteller verpflichtet sein, die Verpackung ihrer Produkte für mindestens sechs Monate mit einem Hinweis zu versehen, sobald sie die Füllmenge, die Verpackungsgröße oder die Zusammensetzung verändern. Zudem sollte eine Meldestelle eingerichtet werden, bei der Verbraucher:innen Fälle von versteckten Preiserhöhungen einreichen können.

Weiterführende Infos und Links:

Für weitere Informationen

Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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