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Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle

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Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle

Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln

Für größere Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll. Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann. Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar nicht. „Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene Verträge beenden kann.

  • Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht? Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.
  • Was ist der Haken? Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert. Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise zurückerstattet.
  • Strengere Regeln ab Januar Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten Unterschrift.
  • Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen? Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie Ausschlussklauseln achten. So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.
  • Wie beendet man eine Restschuldversicherung? Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.
  • Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung? Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen haben.

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