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Besserer Schutz vor Stromsperren

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Besserer Schutz vor Stromsperren

Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH

  • Energieversorger dürfen keine Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen erheben, wenn Kund:innen im Zahlungsrückstand sind
  • Bei hohen Rückständen müssen sie Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten

Wenn Verbraucher:innen mit der Zahlung ihrer Stromrechnung in Verzug sind, kann ihnen im schlimmsten Fall der Strom abgeschaltet werden. Energieversorger sind verpflichtet vor einer Stromsperre ihren Kund:innen eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erhob hierfür allerdings Gebühren. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24).

„Die Folgen einer Stromsperre sind für die Betroffenen gravierend“, sagt Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. „Eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt ihnen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen. Zusätzliche Gebühren für Kunden zu erheben, die bereits Schwierigkeiten haben, die Stromkosten zu bezahlen, sind da kontraproduktiv.“

Ratenzahlungen können Stromsperren abwenden

Ob Krankheit, Jobverlust oder Schulden – es gibt viele Gründe, weshalb Verbraucher:innen ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen und mindestens 100 Euro, können Energieversorger den Strom abschalten. Um Kund:innen vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gibt es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu

24 Monaten anbieten. Die NEW hatte die Dauer jedoch auf 12 Monate beschränkt. Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt.

„Das Urteil bestätigt die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber ihrem Energieversoger und schützt sie davor, in eine plötzliche Stromsperre zu rutschen“, so Ofenhammer. „Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten brauchen konkrete Hilfsangebote, um ihre Schulden auszugleichen und keine zusätzlichen Hürden, die ihre Situation verschlimmern.“

Verbraucher:innen, die zahlungsunfähig sind, erhalten bei der Verbraucherzentrale NRW kostenlose Beratung.

Weitere Informationen

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Helmholtzstr. 19
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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