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Von kostenlos bis vierstellig: Hohe Preisunterschiede für Stilllegung von Gasanschlüssen

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Von kostenlos bis vierstellig:

Hohe Preisunterschiede für Stilllegung von Gasanschlüssen

Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt erhebliche Preisspanne bei nordrhein-westfälischen Gasnetzbetreibern

  • Verbraucherschützer fordern gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nichtgenutzten Gasanschlüssen vereinheitlicht
  • Einheitliche Bezeichnungen für Stilllegung und Rückbau von Anschlüssen notwendig
  • Gasnetzbetreiber sollen transparenter über Angebote informieren

Private Haushalte steigen immer häufiger auf zukunftsweisende, klimaschonende Heiztechnologien wie Wärmepumpen und Fernwärme um. Haben sie bisher mit Gas geheizt, wird der Anschluss nicht mehr benötigt. Doch bei Kosten und Optionen für die Stilllegung von Gasanschlüssen weisen die Angebote der Gasnetzbetreiber große Unterschiede auf. Um sich ein Bild über die Marktlage zu machen, hat die Verbraucherzentrale NRW alle 115 Gasverteilnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen dazu befragt. Insgesamt 37 Unternehmen, also etwa ein Drittel, haben geantwortet.

Erkundigen sich Verbraucher:innen bei ihren Gasnetzbetreibern über eine mögliche Stilllegung ihres Anschlusses, werden ihnen teilweise hohe dreistellige oder sogar vierstellige Kosten angegeben. „Die Untersuchung bestätigt, dass Netzbetreiber sehr unterschiedlich mit dem Wunsch von Verbraucher:innen umgehen, die dauerhaft kein Gas mehr beziehen möchten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen vereinheitlicht und die nötige Rechtssicherheit für Verbraucher:innen schafft.“

Kosten für Stilllegung und Rückbau sehr unterschiedlich

Eine Stilllegung ist bei zwei Dritteln der Netzbetreiber, die geantwortet haben, kostenfrei. Aber bei einem Drittel kostet sie durchschnittlich 930 Euro. Beim Rückbau sieht es ähnlich aus, nur dass die durchschnittlichen Kosten mit

1.750 Euro in etwa doppelt so hoch sind. Ein Netzbetreiber veranschlagt für den Rückbau sogar Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro. Auch werden die Kosten nicht einheitlich in Rechnung gestellt: Einige Netzbetreiber geben die Kosten an den Gasanschlussnutzer weiter, andere legen sie auf die Allgemeinheit der Gaskund:innen um. Eine dritte Gruppe stellt einen Teil der Kosten individuell in Rechnung, der Rest wird auf alle Netzkund:innen umgelegt. Die Stilllegung des Anschlusses umfasst die Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude und den Ausbau des Gaszählers. Eine spätere Inbetriebnahme kann möglich bleiben. Beim Anschlussrückbau werden die Gasleitung des Gebäudes sowie alle Anlagenteile komplett entfernt. Dies stellt eine endgültige Maßnahme dar. Damit ist eine erneute Versorgung nur mit einem neuen Anschluss möglich.

Transparenz herstellen und einheitliche Bezeichnungen festlegen

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Gasverteilnetzbetreiber den Rückbau nicht mehr benötigter Gasanschlüsse sehr unterschiedlich organisieren. „Netzbetreiber sollten auf ihren Internetseiten darüber informieren, wie sie mit nicht mehr benötigten Gasanschlüssen umgehen. Um mehr Klarheit zu schaffen, sollte der Gesetzgeber zudem einheitliche Bezeichnungen festlegen“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski.

Ein weiteres Untersuchungsergebnis: Die befragten Netzbetreiber sind sich nicht einig, ob Stilllegung oder Rückbau des Gasanschlusses die geeignete Option ist. Mehrere sprechen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und weiter anfallenden Wartungskosten für den Rückbau aus. Andere Netzbetreiber sehen dagegen kein Sicherheitsrisiko bei der für Verbraucher:innen kostengünstigeren Stilllegung. „Damit scheint auch aus Sicht der Netzbetreiber eine eindeutige gesetzliche Regelung wünschenswert“, so Schuldzinski.

Weitere Informationen und Links:

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Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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