Studie von Aurora Energy Research: Geplante Auktionen zum Steinkohleausstieg reichen allein nicht - zusätzliche Maßnahmen nötig
Berlin/Oxford (ots)
- Auktionen zur Stilllegung der deutschen Steinkohlekraftwerke könnten den Staat bis 2030 rund 1,2 Milliarden Euro kosten, würden aber nicht reichen, um den Ausstiegsplan zu erfüllen - Wegen geplanter Preisobergrenzen müssten gegebenenfalls weitere Kraftwerke ordnungsrechtlich stillgelegt werden, mit dem Risiko von Entschädigungsklagen und Verzögerungen - Regulatorik und zukünftige Marktentwicklungen beeinflussen die Auktionsergebnisse erheblich; Regierung und Betreiber sollten Modellrechnungen genau analysieren und Szenarien erstellen
Anfang September wurde der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Steinkohleausstieg bekannt: Vereinfacht gesagt sollen die Betreiber bei mehreren Ausschreibungen ab 2020 anbieten, zu welchem Preis sie bereit sind, ihre Anlagen stillzulegen. Die günstigsten Angebote kommen dann zum Zug. Das Energiemarktanalyseinstitut Aurora Energy Research hat nun durchgerechnet, mit welchen Angeboten die Kraftwerksbetreiber ins Rennen gehen müssten und kommt zu dem Ergebnis, dass die Auktionen den Staat gemäß den aktuellen Ausgestaltungsplänen bis 2030 moderate 1,2 Milliarden Euro kosten würden. Allerdings zeigt die Analyse auch, dass die in den Ausschreibungen vorgesehenen Höchstpreise dazu führen könnten, dass zu wenig Gebote abgegeben werden, um wie angestrebt bis 2030 knapp 13 Gigawatt Steinkohlekraftwerke stillzulegen. Dann wären zusätzlich gesetzlich angeordnete Schließungen nötig.
"Unsere Modellrechnungen machen deutlich, dass die regulatorischen Vorgaben einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Auktionen und damit auf den Erfolg des Kohleausstiegsgesetzes haben", sagt Hanns Koenig von Aurora Energy Research. "Nehmen wir zum Beispiel einen Maximalpreis von 150.000 Euro pro Megawatt an, kommen in der ersten Auktion im Jahr 2022 genügend Angebote zusammen, um die geplante Anzahl Kraftwerke stillzulegen. Davon lägen drei Viertel in Norddeutschland, denn dort gibt es mehr ältere Anlagen, die vergleichsweise unrentabel laufen. Das wäre ein gewünschter Effekt der Auktion, denn im Norden haben wir häufiger ein Stromüberangebot als im Süden."
Schon in der zweiten Ausschreibungsrunde im Jahr 2024 lägen allerdings sämtliche Angebote über dem Maximalpreis. 2027 würden immerhin 64 Prozent der dann ausgeschriebenen Stilllegungen über die Auktion erreicht, 2030 erneut 100 Prozent, weil ältere Kraftwerke gemäß den Plänen des Ministerium nach 2030 nicht mehr entschädigt werden sollen. Insgesamt müssten bei diesem Maximalpreis somit rund 2,2 Gigawatt mit ordnungsrechtlichen Vorgaben stillgelegt werden. Setzt man einen höheren Maximalpreis an, wären weniger Zwangsstilllegungen nötig und damit die Umsetzungsrisiken niedriger; allerdings würde die Kosteneffizienz dadurch sinken.
"Bei den Überlegungen zum Maximalpreis für die Stilllegungsauktionen steht die Regierung vor einem Dilemma", sagt Koenig. "Einerseits können Preisobergrenzen das Kostenrisiko für den Steuerzahler begrenzen; andererseits drohen durch dann nötige ordnungsrechtliche Schließungen Klagen der Betreiber. Eigentlich wollte die Kohlekommission mit ihrem Ausstiegsplan genau dies verhindern. Denn Rechtsstreitigkeiten könnten nicht nur zu weiteren Kosten für den Staat führen, etwa für zusätzliche Entschädigungen, sondern bergen vor allem auch das Risiko von unkalkulierbaren Verzögerungen beim Kohleausstieg."
Szenarioanalysen helfen Kraftwerksbetreibern beim Ermitteln des optimalen Angebots
Ein weiterer Faktor, der nach den Aurora-Analysen starken Einfluss auf die Auktionsergebnisse nimmt, ist der so genannte Kohleersatzbonus, den Betreiber für den Ersatz von Kraft-Wärme-gekoppelten Kohlekraftwerken durch Gas-KWK-Anlagen erhalten. Um eine Doppelförderung auszuschließen, sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor, dass in solchen Fällen nur entweder der Kohleersatzbonus oder die Stilllegungsprämie gezahlt wird. "Das verändert für die Betreiber die betriebswirtschaftliche Rechnung und hat zur Folge, dass sie mit höheren Angeboten in die Auktion gehen", sagt Koenig. "Damit steigen die Entschädigungsprämien in der Auktion insgesamt, auch für Betreiber von Nicht-KWK-Anlagen - und die Kosteneffizienz für den Steuerzahler sinkt."
Zu guter Letzt stellen auch Marktparameter wie Rohstoffpreise, Stromnachfrage und -kosten sowie deren zukünftige Entwicklung einen erheblichen Unsicherheitsfaktor für den Ausgang der Auktionen dar, denn sie sind die Basis für die Preisangebote der Bieter: "Für die Kraftwerksbetreiber stellt sich die Frage, wie ein erfolgreiches und gleichzeitig betriebswirtschaftlich tragfähiges Auktionsangebot aussieht", sagt Koenig. "Um den optimalen Preis für eine Stilllegung zu ermitteln, sollten sie ihre individuelle Situation genau analysieren und verschiedene Szenarien für die Zukunft im Energiemarkt aufstellen. Unsere Analysen erlauben dies bis auf die Ebene des einzelnen Kraftwerks."
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Über Aurora Energy Research
Aurora Energy Research ist ein Energiemarktmodellierungs- und -beratungsunternehmen mit Fokus auf die deutschen, europäischen und globalen Energiemärkte. Unsere Analysen unterstützen langfristige strategische Entscheidungen unserer Klienten, darunter die meisten großen deutschen und europäischen Energieversorgungsunternehmen. Unsere Überzeugung ist, dass stringente Modellierung, basierend auf robuster Methodik und detaillierten Daten, tiefgreifende Einblicke in mittel- und langfristige Marktentwicklungen bieten kann. Wir kombinieren hochinnovative Modelle mit einem tiefgreifenden Verständnis von Energie- und Finanzmärkten, um verlässliche, unabhängige Beratung zu bieten. Aurora Energy Research wurde Anfang 2013 von Dieter Helm, Cameron Hepburn und Colin Mayer gegründet, drei Professoren der Universität Oxford, die seit Jahrzehnten Unternehmen und politische Entscheidungsträger beraten. Mittlerweile hat das Unternehmen ca. 120 Mitarbeiter in Oxford, Berlin und Sydney. www.auroraer.com
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