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Mymoria-Ratgeber: Wer muss nach einer Bestattung die Grabpflegekosten zahlen?

Berlin, 9. November 2018 - Der Tod eines Angehörigen ist für die Familie nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation. Die Hinterbliebenen müssen auch viel planen, entscheiden und organisieren womit sie sich eigentlich nicht beschäftigen möchten. Ein guter Bestatter nimmt die meisten Formalitäten und Aufgaben bis zur Beisetzung ab. Die Angehörigen sollten aber auch die Zeit danach von vornherein mit bedenken. Wer kümmert sich um die Pflege der Grabstätte? Was muss dabei beachtet werden? Und vor allem: Wer trägt während der Zeit der Grabnutzung, die in der Regel auf 25 Jahre Ruhezeit festgelegt ist, die Kosten für die Grabpflege?

Das digitale Bestattungshaus mymoria erklärt, was Angehörige beachten müssen und wie Menschen auch für die Grabpflege vorsorgen können:

Was sind Grabpflegekosten und wodurch entstehen sie?

Auch wenn sich immer mehr Menschen für alternative Bestattungsarten entscheiden, die ohne einen traditionellen Grabplatz auskommen, werden Verstorbene auch weiterhin auf Friedhöfen beigesetzt. Hier sind Grabstellen erforderlich, die sich zwar in Größe und Form unterscheiden können, aber in der Regel zur Pflege des Grabes verpflichten. Welche Richtlinien die Hinterbliebenen dabei beachten müssen, ist in den Friedhofssatzungen der einzelnen Kommunen festgelegt.

Die Grabpflege kann eigenständig durch die Angehörigen erfolgen oder als Dauergrabpflege von einer Friedhofsgärtnerei übernommen werden. Im letzten Fall werden die Grabpflegekosten vertraglich mit dem Dienstleister vereinbart. Im Falle der eigenständigen Grabpflege fallen Aufwendungen für die Pflanzen, die Erde und mögliche Dekoration an. Wer die Gesamtkosten kalkulieren möchte, sollte auch die möglichen Fahrtkosten einbeziehen. Bei blühenden Pflanzen auf dem Grab, die im Sommer oft gegossen werden müssen, kommen beispielsweise schnell ein paar Kilometer zusammen, die Kosten verursachen.

Gesetzliche Regelungen zur Übernahme der Grabpflegekosten

Obwohl gesetzlich geregelt ist, dass die Bestattungskosten von den Erben getragen werden müssen, gibt es hinsichtlich der Grabpflegekosten keine einheitlichen Vorschriften. Laut Gesetz zählen diese nicht zu den Beerdigungskosten, da die Bestattung in der Regel nur die Herrichtung des Grabes umfasst. Die Grabpflegekosten sind somit keine Nachlassverbindlichkeiten, die mit der Annahme des Erbes erfüllt werden müssen.

In der Realität sieht es allerdings oft so aus, dass sich die Angehörigen moralisch verpflichtet fühlen, die Kosten für die Grabpflege zu übernehmen. Wird ein entsprechender Nutzungsvertrag über die Grabstelle abgeschlossen, fällt die Verantwortung der Pflege automatisch auf den Nutzungsberechtigten. Immer wieder kommt es auch vor, dass sich keiner der Hinterbliebenen für die Grabpflege zuständig fühlt. Hat der Verstorbene nicht testamentarisch festgelegt, dass die Grabpflegekosten vom Nachlass bezahlt werden müssen, ist es manchmal problematisch, die Zuständigkeit festzustellen.

Diverse Beschlüsse des Bundesgerichtshofs lassen verlauten, dass die Grabpflegekosten gemäß des BGB nicht zu den Bestattungskosten zählen. Sie müssen demnach auch nicht von den Nachlassempfängern übernommen werden. In neuerer Zeit wurden jedoch auch vermehrt Stimmen der Gegenseite lauter. Da die Grabpflegekosten laut Erbschaftssteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden können, seien diese auch als Nachlassverbindlichkeiten zu betrachten. In einigen Fällen mussten daher die Grabpflegekosten zumindest für einen bestimmten Zeitraum von den Erben getragen werden. Ob sich bürgerliches Recht und steuerliches Recht pauschal gleichsetzen lassen, bleibt allerdings fraglich.

Wesentlich leichter fällt die Entscheidung über die Zuständigkeit in Kommunen, deren Friedhofssatzung bereits eine Pflicht zur Grabpflege beinhaltet. In diesem Fall sind Grabpflege und Beisetzung gekoppelt und gehören damit eindeutig zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die entstehenden Kosten werden also für den Zeitraum der Grabnutzung von den Erben getragen. Gibt es mehrere Nachlassempfänger, müssen sich diese gemeinschaftlich an den Kosten beteiligen.

Da die gesetzlichen Bestimmungen variieren und bisher keine einheitlichen Richtlinien zu Übernahme der Grabpflegekosten existieren, gibt es auf Friedhöfen vielerorts auch stark verwilderte Gräber. Ihre Pflege wird dann zuweilen durch ehrenamtliche Einsätze von gemeinnützigen Organisationen übernommen.

Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es?

Aufgrund der uneindeutigen rechtlichen Situation ist es ratsam, den sicheren Weg zu gehen und im Hinblick auf die Grabpflege bereits zu Lebzeiten vorzusorgen. Da viele Menschen nicht mehr am Ort ihrer Großeltern und Eltern leben, ist ihnen eine dauerhafte Grabpflege oft schwer möglich. Wer im Vorsorgevertrag mit einem Bestatter eine alternative Bestattung unter einem Baum oder auf einer Wiese verfügt, umgeht die Verpflichtung für Angehörige, sich Jahrzehnte lang um ein Grab kümmern zu müssen. Bei den meisten Naturbestattungsarten fallen keine Grabpflegekosten an.

Soll es doch eine klassische Friedhofsgrabstelle sein, können Vorsorgende die Pflege entweder direkt über einen Vertrag zur Dauergrabpflege mit einer Gärtnerei regeln oder in ihrem Testament festlegen. Dort können sie alle Einzelheiten zur Finanzierung sowie der Zuständigkeit bestimmen.

Das kostet eine Dauergrabpflege bei einer Gärtnerei: https://www.mymoria.de/de/bestattung/grabpflegekosten-was-kostet-die-dauergrabpflege-durch-eine-gartnerei

Tipps zur Grabpflege: https://www.mymoria.de/de/magazin/grabpflege-wie-pflegt-man-ein-grab

mymoria aus Berlin ist der Pionier bei der Online-Planung von Bestattungen und der webbasierten Bestattungsvorsorge. Auf mymoria.de können Menschen seit 2016 auch bei Beisetzungen die Vorteile des Internets nutzen: Hinterbliebene lassen von zu Hause kostentransparent Bestattungen organisieren, Vorsorgende informieren sich in Ruhe ausführlich und planen ihre Bestattung nach den eigenen Wünschen. Dafür hat mymoria die gesamten Prozesse der Bestattungsplanung und Bestattungsvorsorgeplanung digitalisiert und optimiert.

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Für alle Themen rund um Bestattung, Digitalisierung der Bestattungsbranche, Wandel der Bestattungskultur, Bestattungsvorsorge, Trends bei Bestattungsarten usw. steht Ihnen sehr gerne Björn Wolff, Gründer und Geschäftsführer von mymoria, zur Verfügung. #wirsprechendrueber ist nicht nur ein Hashtag.

Bildmaterial (Mit Angabe der Quelle mymoria frei und kostenlos zu verwenden.)

https://hotdotcommunications.box.com/v/mymoria

Über mymoria: mymoria bietet Hinterbliebenen unter www.mymoria.de erstmals die Möglichkeit, online eine vollumfängliche Bestattung zu beauftragen, und das bei voller Kostentransparenz. In gewohnter Umgebung und im geschützten Raum können sie sich intuitiv alle für die gewünschte Bestattung benötigten Dienstleistungen und Produkte zusammenstellen. Damit möchte mymoria die Bestattungsindustrie digitalisieren. Das Unternehmen wurde 2015 in Berlin gegründet. Mit den beiden Gründern Björn Wolff und Peter Kautz besteht das Team aktuell aus rund 25 Mitarbeitern - Tendenz steigend.

Pressekontakt

Christian Soult

Tel.: +49 176 / 20068756

E-Mail: PR@mymoria.de

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