Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Qualitätssicherung durch Gleichbehandlung aller Praxisformen! / Wider der Ökonomisierung und Industrialisierung des freien Heilberufs
Berlin (ots)
Anstellungsgrenzen sowie Anleitungs- und Beaufsichtigungspflichten für angestellte Zahnärzte sollen künftig in reinen Zahnarzt-MVZ im gleichen Umfang gelten, wie für Einzel- und Mehrbehandlerpraxen. Das sieht ein Antrag des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor, der von den Delegierten der Vertreterversammlung der KZBV am 17.11.2016 in Berlin einstimmig angenommen wurde. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung sollen die genannten Vorgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung auf arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) übertragen werden können.
"Die Politik orientiert sich hier bislang noch zu sehr an der ärztlichen Versorgung. Dabei haben wir immer wieder feststellen müssen, dass solche Regelungen für die vertragszahnärztliche Versorgung nicht geeignet sind. Das gilt insbesondere auch für arztgruppengleiche MVZ. Mit deren Einführung wird die wohnortnahe Sicherstellung der Versorgung im vertragszahnärztlichen Bereich ohne Not aufs Spiel gesetzt", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
"Gefördert werden stattdessen Großversorgungsstrukturen und eine zunehmende Ökonomisierung und Industrialisierung unseres freien Heilberufs. Zahnarzt-MVZ entfalten mit ihren unbegrenzten Anstellungsmöglichkeiten und ihrer gewerblichen Ausrichtung ganz zwangsläufig eine Sogwirkung in Richtung Ballungsräume. Analysen der KZBV zeigen, dass MVZ nicht auf das flache Land gehen. Dies führt unweigerlich dazu, dass ländliche Räume und einkommensschwache Regionen von der Versorgung sukzessive abgekoppelt werden. Hier sind die politischen Weichen falsch gestellt!", betonte Eßer. Der Gesetzgeber müsse der Entwicklung bei den Zahnarzt-MVZ deshalb durch eine gesetzliche Gleichbehandlung aller Praxisformen konsequent entgegenwirken.
Zugleich gelte es durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Anleitung durch Vertragszahnärzte auch in Großversorgungsstrukturen Qualitätsrisiken für Patienten auszuschließen. "Das setzt - ebenso wie in klassischen Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften - die verantwortliche Leitung durch vollzeittätige Zahnärztinnen oder Zahnärzte zwingend voraus."
Hintergrund - Arztgruppengleiche MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Voraussetzungen für arztgruppengleiche MVZ geschaffen. Diese dürfen - im Unterschied zu Einzel- und Mehrbehandlerpraxen - angestellte Zahnärzte in praktisch unbegrenzter Zahl beschäftigen. Anders als bei Vertragszahnärzten ist die Leitung eines Zahnarzt-MVZ derzeit auch durch angestellte Zahnärzte möglich.
Ende Juni 2015 betrug die Zahl zugelassener medizinischen Versorgungszentren in Deutschland 31 und stieg bis Ende September 2016 auf 207 MVZ an - eine Steigerung von etwa 570 Prozent! Zum 30. September wurden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen insgesamt 34 Anträge auf Genehmigung eines MVZ gemeldet, so dass bereits zum Ende dieses Jahres mit bundesweit bis zu 240 zugelassenen medizinischen Versorgungszentren zu rechnen ist.
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