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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

Berlin (ots)

Das Gericht hatte entschieden, dass ambulante
ärztliche Behandlung im Ausland nicht mehr von einer vorherigen
Genehmigung der Krankenkasse abhängig gemacht werden darf.
"Wir fordern den Gesetzgeber auf, deshalb die Gesundheitssysteme
in Europa kompatibel zu machen und dieses Urteil in seinem aktuellen
Entwurf zur Strukturreform einzuarbeiten", forderte heute Dr. Jürgen
Fedderwitz, amtierender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV). Budgetierung und Sachleistung passen nicht
mehr in das heutige System. Während die Zahnärzteschaft in
Deutschland einem Wust von bürokratischen Regelungen gegenüber steht,
wie z.B. Budgetierung mit Regressforderungen, arbeitsaufwendigen
Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen etc., gilt das für einen im Ausland
tätigen Zahnarzt alles nicht. Nach dem Urteil kann der Patient mit
seinem Zahnarzt im Ausland das bestmögliche an Therapie vereinbaren,
die Rechnung muss im Inland bis auf gewisse Abzüge erstattet werden.
"Wir fragen uns, warum einerseits die Kassen das Urteil begrüßen,
andererseits starrsinnig am überkommenen Sachleistungssystem
festhalten. Wir fordern, das Kostenerstattungssystem auch hier in
Deutschland einzuführen. Nur so wird die Chancengleichheit gewahrt",
so Dr. Fedderwitz.
Unklar bleibt auch, aus welchen "Töpfen" derartige
Auslandsleistungen bezahlt werden. "Keinesfalls werden wir es
widerstandslos hinnehmen, wenn diese Leistungen aus unserem Budget
bezahlt werden", stellte Dr. Fedderwitz fest.
Für Rückfragen:
Dieter Krenkel, 
Vorstand für Presse und PR, 
Tel: 0172/ 200 88 95 
KZBV im Internet: www.kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), übermittelt durch news aktuell

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