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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Presseerklärung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Köln (ots)

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung für die
   vertragszahnärztliche Versorgung
Der Vorsitzende
Presseerklärung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2004
die Festzuschuss-Richtlinien einstimmig verabschiedet, wie dies das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorsieht. Dem Gesetzesauftrag in §
56 Abs. 2 SGB V entsprechend hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf
Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien Befunde festgelegt und diesen
prothetische Regelversorgungen zugeordnet. Nach langen, schwierigen
und zum Teil kontroversen Verhandlungen haben Zahnärzte und
Krankenkassen unter beratender Beteiligung von den
Patientenvertretern und nach Anhörung der Zahntechniker (Verband
Deutscher Zahntechniker-Innungen) die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass die Versicherten ab 01.01.2005 Anspruch auf
befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und
Zahnkronen haben. Die Festzuschüsse werden die bisherigen
prozentualen Zuschüsse ersetzen. Das bisherige Versorgungsniveau
bleibt nach Einführung der Festzuschüsse weitestgehend erhalten. Bei
der Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz werden darüber
hinaus Versicherten zukünftig, über die derzeitige Regelung hinaus,
Leistungsansprüche eingeräumt. Bei Härtefallpatienten wird
sichergestellt, dass sie eine zuzahlungsfreie zahnprothetische
Versorgung erhalten.
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.07.2004 wird bis Ende
November 2004 von den Vertragspartnern die Höhe der einzelnen
Festzuschüsse ermittelt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss
veröffentlicht.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses steht unter dem
Vorbehalt der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung. Das Ministerium hat hierfür eine
Beanstandungsfrist von einem Monat. Nachdem das Ministerium an allen
Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Unterausschuss
"Richtlinien-Festzuschüsse" teilgenommen hat, ist zu erwarten, dass
es den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mitträgt.
Prof. Dr. Herbert Genzel
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses für die
vertragszahnärztliche Versorgung bei der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV), Tel.: 0221 - 4001 0

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