Öffentlicher Dienst - Streiks im Zwielicht
Straubing (ots)
Sicherlich lässt sich Corona nicht für alles geltend machen und sicherlich ist eine Arbeitsniederlegung auch in diesen Pandemiezeiten nicht per se sittenwidrig. Dass aber gerade der öffentliche Dienst nun ziemlich hemmungslos davon Gebrauch macht, um die Forderung nach 4,8 Prozent mehr Einkommen durchzusetzen, hat schon sehr viel Hautgout. Denn gerade in diesem Bereich gibt es Besonderheiten, die schon zum Nachdenken anregen, ob man mit der vollen Wucht der Arbeitnehmerrechte agieren sollte.
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