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Wer zahlt bei Sturmschäden?
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SABINE hält Deutschland in Atem. Der starke Wind richtet stellenweise massive Schäden an. Betroffenen stellt sich schnell die Frage, wer für eventuelle Sturmschäden aufkommt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.
Wer zahlt bei Sturmschäden?
Diese Versicherungen sind zuständig
SABINE hält Deutschland in Atem. Der starke Wind richtet stellenweise massive Schäden an. Betroffenen stellt sich schnell die Frage, wer für eventuelle Sturmschäden aufkommt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.
Ab dieser Windstärke zahlen Versicherungen
Orkan SABINE fegt seit Sonntag über West- und Mitteleuropa mit Böen bis 150 km/h hinweg. Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende Gegenstände sind die Folge. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. "Die Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.", erklärt Matthias Habel, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline.
Schäden am Gebäude
Für zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben am Auto.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits einen Vorschaden hatte.
Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung.
Wann der Sturm sich legt oder gar ein neuer droht, erfährt man auf www.wetteronline.de, mit der WetterOnline App oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation wetteronline home. Mit dem Alexa-Skill von WetterOnline sowie dem Skill für den Google Assistant können Wetterinfos auch über die digitalen Helfer abgefragt werden.
Weitere Themen rund ums Wetter finden Interessierte in den Pressemeldungen von WetterOnline.
Bildmaterial
- Bildunterschrift 1: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. - Bildunterschrift 2: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Gebäuden. - Bildnachweis: Quelle: WetterOnline (bei Verwendung unbedingt angeben)
Die Verwendung der Bilder ist ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung gestattet!
Gerne stehen Ihnen die Wetter-Expertinnen und -Experten von WetterOnline unter presse@wetteronline.de für Interviews zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Matthias Habel Diplom-Geograph Leiter Unternehmenskommunikation T +49 228 55937-929 E matthias.habel@wetteronline.de WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH Karl-Legien-Straße 194a D-53117 Bonn Amtsgericht Bonn | HRB Nummer 008664 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE205571094 Geschäftsführer: Dr. Joachim Klaßen https://www.wetteronline.de