BIG direkt gesund ermöglicht ihren Versicherten weiter therapeutische Wundversorgung
Bei der therapeutischen Wundversorgung setzt BIG direkt gesund auf eine Kulanzregelung. Ärztinnen und Ärzte müssen keine Regressforderung befürchten.
BIG direkt gesund ermöglicht ihren Versicherten weiter therapeutische Wundversorgung
DORTMUND, 17.12.2024. Das Ampel-Aus wirkt bis in die Wundversorgung hinein. Therapeutische Produkte können eigentlich bis auf Weiteres nicht mehr verordnet werden, weil die gesetzliche Krankenversicherung seit dem 2. Dezember 2024 nicht mehr dafür zahlen darf. Ärztinnen und Ärzten drohen die Risiken einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bis hin zum Regress. Die Krankenkasse BIG direkt gesund setzt hier jedoch auf eine Kulanzregelung, damit ihre Versicherten weiterhin mit diesen speziellen Wundprodukten versorgt werden können.
Kein Regress zu befürchten
„Unsere Versicherten sollen weiterhin Sicherheit bei ihrer derzeitigen Wundversorgung genießen. Auch die Ärztinnen und Ärzte sollen keinen Regress befürchten müssen. Keine Seite sollte aus unserer Sicht in der Frage der Wundversorgung darunter leiden, dass die Ampel-Koalition gescheitert ist“, sagt Norbert Fina, Geschäftsbereichsleiter beim Landesverband Berlin der BIG direkt gesund.
Übergangsfrist lief am 2. Dezember aus
Zum Hintergrund: Neben regulären Verbandmitteln und Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften gibt es am Markt sogenannte sonstige Produkte zur Wundversorgung. Dazu zählen beispielsweise honighaltige Verbände oder Hydrogele, die eine direkte therapeutische Wirkung auf die Wundheilung entfalten können. Die Hersteller dieser Produkte müssen jetzt zunächst deren Nutzen gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen, wenn die Kassen weiter die Kosten übernehmen sollen. Bis dies geschieht, trat die Übergangsregelung in Kraft und die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Kosten für die therapeutische Wundversorgung übernommen. Allerdings war die Regelung befristet und lief zum 2. Dezember aus.
Appell von Lauterbach
Die Ampel-Koalition wollte daraufhin die Übergangsfrist um weitere zwölf Monate verlängern. Geschehen sollte dies über einen Änderungsantrag zum Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit. Doch das Gesetz wurde durch den Bruch der Koalition ausgebremst. Daraufhin hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert, die Regelung bis zum 2. März 2025 weiterhin anzuwenden. Er erwartet, dass bis dahin eine gesetzliche Klärung auf den Weg gebracht werden kann. Sein Appell wurde nicht von allen Seiten akzeptiert, die BIG wird ihm jedoch folgen.
Bettina Kiwitt Leiterin Unternehmenskommunikation bettina.kiwitt@big-direkt.de Fon 0231.5557-1016 Mobil 0151 18568532 Fax 0231.5557-4016