Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
ISUV-Report 175: Eckpunkte der Reform des Sorge-, Umgangs- und Abstammungsrechts – Trennungseltern bleiben
Ein Dokument
Zuerst die „Eckpunkte“ zur Reform des Kindesunterhaltsrechts, jetzt die „Eckpunkte“ zur Reform des Sorgerechts, wobei es viele Schnittstellen zwischen beiden Bereichen gibt. Das Motto der Reform lautet und der Bundeminister der Justiz wiederholt dies auch immer wieder: „Beide betreuen – Beide bezahlen“.
Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Familienrecht, der ISUV-Report 175, ist erschienen. Titelthema dieses Reports sind die „Eckpunkte“ des Justizministeriums. „Eckpunkte“, das meint Schwerpunkte, Grundlagen, Hauptaspekte, Rahmen eines neuen „Sorge-, Umgangs- und Abstammungsrechts. Die Rede ist jeweils von „Modernisierung“, gemeint ist eine Anpassung an die gegenwärtigen sozialen und familialen Konstellationen. Maxime der Eckpunkte, sowohl für Kindesunterhaltsrechts als auch Sorgerechts ist Maxime für Trennungsfamilien: Beide Betreuen – Beide bezahlen. Daraus ergibt sich auch das Titelbild. Die Frage ist weiterhin: Bleibt es bei diesen Eckpunkten? Profitieren Trennungseltern von der Reform? Lassen sich diese Eckpunkte in der Koalition durchsetzen? Wann kommt der Gesetzentwurf? Auf diese Fragen gehen wir im Report 175 ein. „Eine sinnvolle Reform, teilweise mit Potenzial nach oben“, meint die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Was Ulbrich damit meint, legt sie in einem Interview im ISUV-Report 175 detailliert dar.
Der Leitartikel (Seite 5- 10) wird in Form eines Interviews mit der Vorsitzenden Melanie Ulbrich präsentiert. Im Interview gehen wir der Fragen nach, ob die Eckpunkte tatsächlich eine Modernisierung vorantreiben oder ob sie nur „Alter Wein in Neuen Schläuchen“ sind, wie von einigen Gruppierungen behauptet wird. Melanie Ulbrich beantwortet die Frage so: „Die Reform des Familienrechtes, wie sie in den Eckpunkten beschrieben ist, trägt bereits vollzogenen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung. Endlich werden alle Familienformen beachtet und man erkennt an, dass beide Eltern viel stärker gemeinsam betreuen wollen, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Diese Reform kann außerdem einen sehr großen Schub für die Gleichberechtigung der Frau bedeuten und einen großen Schub für die gleichberechtigte Aufteilung der Erziehungsarbeit. Die Selbstbestimmung der Eltern wird viel stärker als bisher geachtet und Artikel 6 Grundgesetz findet endlich viel mehr Beachtung. Ja, diese Reform ist sehr viel mehr als alter Wein in neuen Schläuchen und ich bin überzeugt, dass das eine gute und wichtige Reform ist. Ich bin überzeugt, dass diese Reform wichtig ist für die Entwicklung unserer Gesellschaft.“
Die Stellungnahme des ISUV an das BMJ zu den Eckpunkten Sorge- und Umgangsrecht (S.11) stellt Mediation, Coaching, Mitsprache des Kindes, Eigenverantwortung der Eltern, Mittel der Kommunikation statt Konfrontation in den Mittelpunkt und kommt so zu folgendem Resümee: „Das Reformvorhaben stützt das Leitbild unseres Verbandes zur Trennungsfamilie und Verantwortungsgemeinschaft. Dennoch bedarf es aus Sicht unserer Praxiserfahrung mit Betroffenen und einer Vielzahl von Fallkonstellationen einiger Verfeinerungen und Modifikationen, die im Detail in der Stellungnahme angeregt werden.“
Die Stellungnahme des ISUV (S. 14/5) an das BMJ zu den Eckpunkten „Modernisierung des Abstammungsrechtes“ sind notwendig. Es besteht Konsens, dass das geltende Abstammungsrecht in seiner jetzigen Gestalt den gelebten Familienformen nicht mehr „realistisch“ gerecht wird. Dabei wird das Zwei-Eltern-Prinzip nicht angetastet. Leider wird die Leihmutterschaft bei der Reform ausgeschlossen.
Die Stellungnahme des ISUV zur Kindergrundsicherung ( 12/3) stellt die Defizite des Gesetzentwurfs für Trennungsfamilien in den Fokus: Trennungsfamilien werden gezielt ausgeklammert, spezifische kindbezogene Leistungen für Trennungskinder sind nicht vorgesehen. Insofern lehnt ISUV das Gesetz in seiner jetzigen From ab.
In der Kolumne wird der Focus auf die neue Unterhaltsberechnung des Bundesgerichtshofs gelegt. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass beide Elternteile ihren Kindern Unterhalt schulden, jedoch laut Gesetz nur so weit, dass sie dabei nicht ihren eigenen angemessenen Unterhalt gefährden. Der Autor fordert eine Unterhaltsberechnung primär nach dem Gesetz nicht nach der Düsseldorfer Tabelle. Dem Unterhaltsschuldner darf nicht nur der Mindestunterhalt bleiben, sondern es steht ihm entsprechend seinem Einkommen ein „angemessener Unterhalt zu. Entsprechend muss die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.
Die Kritik an der Düsseldorfer Tabelle reißt nicht ab. Wir zeigen am Fall eines Mitglieds (S.10), warum diese Kritik berechtigt ist. Die zentrale Forderung des Mitglieds, die wir unterstützen, lautet, die Haushaltseinkommen beider Elternteile müssen verglichen, Betreuung gleichberechtigt „vergütet“ werden. Ähnliche Forderungen finden sich im Leserforum (S. 36 ff.)
Weitere Themen im ISUV-Report 175
- Der EGMR liest dem OLG Frankfurt und dem Bundesverfassungsgericht die Leviten. Dort hatte man festgestellt, dass der Wille eines Kindes trotz Beeinflussung durch die Mutter autonom gebildet sei. Das ließ der EGMR nicht so stehen. (S.16)
- Wahlprüfsteine zur Europawahl wir fragen sehr detailliert nach, weil für Trennungsfamilien die Familienpolitik, die Sozialpolitik in der EU teils direkt oder oft auch indirekt wichtig sind.
- Wir weisen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hin (S.35). Gar nicht so selten wird ein Haus im Rahmen der Scheidung verkauft. Dabei gilt es die 10-Jahres-Frist zu beachten.
- „Urteilsbank“ – wichtige wissenswerte familienrechtliche Urteile der Oberlandesgerichte zu „Ehescheidung“, „Wechselmodell“ und „Kindesunterhalt“, kommentiert von RA Simon Heinzel
- Neu: Evas Kolumne“: Eine Trennung hat viele Seiten, vordergründig ist es nur die juristische Seite, die offen ausgelebt, - ausgekämpft, ausgetratscht, ausdiskutiert – wird. Ein Tabu, oft viel existentieller, ist, was eine Trennung mit einem Menschen macht, wie er sie erlebt, wie er sie auslebt, wie er sie überlebt. Ist die Trennung Ausgangspunkt für lebenslange Verbitterung oder gemäß dem ISUV-Motto Chance zum Neuanfang? In der Kolumne wird nicht platt belehrt, sondern unterhaltsam parabolisch erzählt. (S. 23)
- Berichte & Veranstaltungsprogramm der ISUV-Kontaktstellen (S.25 ff.)
- Leserforum: Meinungen von Mitgliedern zur Berichterstattung, zu Artikeln in Reporten (36 ff.)
- Kaleidoskop: Ausgangspunkt für dieses Kaleidoskop ist die Mail eines weiblichen Mitglieds, die uns aus gewissen Zweifeln riss: „Zu einem Kaleidoskop gehört doch einfach Ironie und Satire. Egal wie die Zeiten sind, über allem steht der Humor, sonst erträgt man das Leben nicht.“ – Voila! Ganz unser Denken, ganz unser Humor. Dieser Maxime greifen wir in diesem Kaleidoskop auf.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. Kontakt: ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911 55 04 78 - info@isuv.de ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark, Tel. 06074 92 25 80 - m.ulbich@isuv.de ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de