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ISUV: Eltern-Coaching nach Trennung im Gesetz verankern – Kindeswohl im Blick

ISUV: Eltern-Coaching nach Trennung im Gesetz verankern – Kindeswohl im Blick
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Kann das gutgehen, wie kann das gutgehen? Trennungsfamilie leben und Verantwortungsgemeinschaft nach Trennung und Scheidung praktizieren.

Verschiedene Statistiken sprechen davon, dass jedes Jahr im Rahmen der Trennung 50 000 Kinder einen Elternteil verlieren. Die Eckpunkte von Bundesjustizminister Marco Buschmann, wollen, dass sich dies grundlegend ändert. „Entscheidend ist, dass Kinder und Eltern sowie Vater und Mutter auch in der „heißen“ Trennungsphase im Gespräch bleiben. Entscheidend ist, dass der Gesprächsfaden zwischen den Ehe-maligen und zwischen den Kindern nicht reißt“, sagt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich. Die Eckpunkte bieten Lösungsaspekte an. So ist davon die Rede, dass das Wechselmodell auch Gegenstand der Beratung nach § 17 SGB VIII sein soll. „Das ist unserer Meinung nach aber nicht ausreichend“, meint Ulbrich und fordert: „Eine Beratung, ein Coaching, sollte nach einer Trennung mit Kindern obligatorisch sein.“

Rahmenbedingungen

Beratung und Coaching sollten – so ISUV - „ergebnisoffen allen Betreuungsformen gegenüberstehen“. Eltern müssen die Möglichkeit haben, die Betreuung ihrer Kinder individuell zu regeln. „Dem Wechselmodell sollte allerdings nicht mehr etwas Exotisches anhaften, es sollte eine normale Möglichkeit unter anderen sein“, fordert die ISUV-Vorsitzende und hebt hervor: „Bei ISUV haben wir einen großen Erfahrungsschatz, was das Coaching von Trennungseltern betrifft. Wir wissen es ist eminent wichtig, dass Eltern trotz Trennung im Gespräch bleiben.“ Werde darauf nicht unmittelbar hingewirkt, sei es umso schwieriger nach einiger Zeit wieder ins Gespräch zu kommen, weil sich erfahrungsgemäß zwischenzeitlich die Positionen verhärtet haben. Daher fordert Ulbrich, dass „mediative Beratung, Coaching nach Trennung im Gesetz verankert wird.“

Coaching: Kinder im Blick

Hauptaugenmerk richtet ISUV auf die Kinder. Sie müssen von Anfang an das Gefühl haben, dass sie wichtig sind. „Ihnen muss das Gefühl vermittelt werden, in einem verlässlichen System mit einer verbindlichen Regelung zu leben“, betont Melanie Ulbrich.

ISUV-Erfahrungen zeigen, nicht selten kann ein Elternteil, manchmal können auch beide Elternteile nicht akzeptieren, dass Kinder in der Regel beide Elternteile lieben. Entscheidend ist deswegen, dass beide Elternteile vor und gleich nach der Trennung die „richtigen“ Ansprechpartner, verständnisvolle, engagierte, erfahrene, empathische „Vertrauenspersonen“ finden. Eine solche Beratung kann von den Jugendämtern schon allein wegen der schlechten Personalsituation, die überall herrscht, nicht geleistet werden. „Wir regen deshalb an, an dieser Stelle auch Verbände wie ISUV, die die entsprechende praktische Erfahrung haben, in das Beratungssystem einzubeziehen“, fordert Ulbrich.

Anforderungen an Ansprechpartner

Als Ansprechpartner für Trennungseltern in der Anfangsphase muss man vor allem gut und unkompliziert erreichbar sein, denn Fragen und Irritationen treten anfangs zu jeder Tageszeit auf. Sie lassen sich anfangs nicht nach Öffnungszeiten kanalisieren. Ein Coach muss in der Lage sein, sehr emotionale Konflikte zu versachlichen. Empathie und Vermittlungsfähigkeit sind dabei wichtige Eigenschaften. „Es ist hilfreich, wenn man die Trennungssituation aus eigener Erfahrung und nicht nur aus dem psychologischen Lehrbuch kennt“, bekommt Ulbrich immer wieder von Betroffenen gesagt.

Ein Berater, ein Coach muss auch einen rechtlichen Überblick über die juristischen Schritte einer Trennung geben können. Zur Trennungsbegleitung gehört den Betroffenen situationsgerecht zu vermitteln, was sie selbst ohne Anwalt und Gerichte regeln können. „Wir erleben beim ISUV-Coaching immer wieder, Betroffene sind selbst überrascht, wie viel sie selbst ohne Gericht und Anwälte somit kostengünstig regeln können. Voraussetzung für einvernehmliche Regelungen ist allerdings trotz Trennung Respekt voreinander und gegenseitige Empathie“, hebt die ISUV-Vorsitzende hervor.

Rolle des Jugendamtes

In den Eckpunkten wird mehrfach das Jugendamt als der Ansprechpartner für Eltern genannt. Bei vielen ISUV-Mitgliedern steht das Jugendamt in der Kritik. Dennoch meint Ulbrich: „Für das Jugendamt spricht, dass es von vielen Menschen als „Autorität“ gesehen wird. Das bringt den einen oder die andere vielleicht dazu, sich auf eine Vermittlung oder Beratung dort einzulassen.“ Gegen das Jugendamt spricht die schlechte Personalsituation. Oft werden streitende Parteien – das ist in der Trennungssituation fast normal - wieder weggeschickt mit dem Hinweis, streitige Angelegenheiten bei Gericht zu regeln. „Gerade diese Herangehensweise ist sehr unbefriedigend. Es ist ISUV-Grunderfahrung, das juristische Scheidungsverfahren wird der Trennungs- und Scheidungssituation nur teilweise gerecht. Daher stellen die Eckpunkte und hoffentlich dann auch der Gesetzentwurf auf Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern ab“, wünscht sich die ISUV-Vorsitzende.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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