Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Ehe und Partnerschaft - Unterhalt nach Trennung/Scheidung
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht informiert über die wichtigsten rechtlichen Kriterien zum Partner- und Ehegattenunterhalt nach Trennung und Scheidung. Auch Fragen zum Thema werden beantwortet.
Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche bestehen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte, über die ein erfahrener Rostocker Rechtsanwalt für Familienrecht fachkundig informiert. Ferner gibt der Experte rechtliche Hinweise und praktische Tipps. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock. Eine Anmeldung per E-Mail unter rostock@isuv.de oder tel. unter 0170 5484542 (Herr Ernst) und eine kleine Spende bei Teilnahme wären nett.
Manfred Ernst ISUV-Kontaktstelle Rostock Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. Tel. 0170 5484542 Email: m.ernst@isuv.de