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Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt: Wem bleibt wie viel zum Leben?

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt: Wem bleibt wie viel zum Leben?
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Mindestunterhalt – Selbstbehalt – angemessener Unterhalt nach Trennung und Scheidung

Nach der Trennung muss das Familieneinkommen aufgeteilt werden zwischen Kindern und Eltern. Gleichzeitig entstehen mehr Kosten für zwei Wohnungen, erhöhte Fahrtkosten, erhöhte Betreuungskosten. So stellen sich immer die Fragen: Wer bekommt wieviel, wem steht gesetzlich was zu, was muss jedem Familienmitglied zum „Überleben“ bleiben. Für die Kinder ist das der Mindestunterhalt, für Erwachsene der Mindestselbstbehalt. Inzwischen sehr oft reicht das vorhandene Einkommen, wenn mehrere Kinder Ansprüche haben, nicht aus. Fehlende Beträge müssen durch Sozialleistungen aufgestockt werden.

Im Vortrag wird Joachim Zehnter, Fachanwalt für Familienrecht, darüber informieren, wie das Einkommen verteilt wird, welche Unterhaltsansprüche es gibt, wer welche Ansprüche hat, was dem Unterhaltspflichtigen zumindest bleiben muss und wann der Staat unterstützt. Nach dem Vortrag beantwortet der Experte die Fragen von Betroffenen.

Zum Vortrag lädt der gemeinnützigen ISUV e.V. am Montag, 24. 6. 2024, 19.30 Uhr ein. Rechtsanwalt Joachim Zehnter, Fachanwalt für Familienrecht wird im Mehr- Generationen-Haus, Von-Hessing-Straße 1 zum Thema „Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt: Wem bleibt wie viel zum Leben?“ informieren. Der Eintritt ist frei.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. 
Kontakt:
Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken
0170 4589571 
j.linsler@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de 
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