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ISUV-Report 177: Coaching – Mediation – Rechtsberatung

ISUV-Report 177: Coaching – Mediation – Rechtsberatung
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Wege zur Trennungsbewältigung, Wege zur ganzheitlichen Scheidung als Chance zum Neuanfang

Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht e.V, der ISUV-Report 177, ist erschienen. Zentrales Anliegen von ISUV ist es möglichst viele Menschen, deren Beziehung nicht mehr gelebt wird, von dem beidseitigen Nutzen einer einvernehmlichen Trennung/Scheidung zu überzeugen. Überzeugung von ISUV ist, dass einvernehmliche Trennung in Interesse der Kinder, im Interesse des Kindeswohls, aber auch im Interesse beider Elternteile ist: Beide Elternteile können selbst bestimmen, wie es nach der Trennung am sinnvollsten und möglichst praktisch weitergehen kann und soll. Am kostengünstigsten ist dieser Weg allemal.

Im Interview (S. 5 – 8) skizziert Anna Freitag, Mitglied des ISUV-Bundesvorstands, selbst Coachin, Mediatorin und Rechtsanwältin, den Weg zu ganzheitlicher Trennung/Scheidung, insbesondere Trennungsbewältigung. Eine „ganzheitliche Trennung“ – so Anna Freitag - berücksichtigt nicht nur juristische Fragen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung), sondern auch die emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekte einer Trennung. Ziel ist, die Paarbeziehung in eine stabile, respektvolle Elternbeziehung zu überführen.

Eine einvernehmliche Scheidung ist kostengünstiger, zeitsparender und belastet weniger emotional als ein langwieriger Rechtsstreit. Sie erlaubt individuellere, passgenaue Lösungen. Kinder profitieren von einem respektvollen Umgang der Eltern.

Beide Partner müssen allerdings bereit sein, ihre Gefühle zu hinterfragen um konstruktiv miteinander umzugehen. Einvernehmlichkeit kann „gelernt“ werden, indem man sich mit den eigenen Emotionen auseinandersetzt. Die Forderung lautet: Aus der Opferrolle heraustreten und gegenseitige Verständigung anstreben.

Die entscheidende Weichenstellung beginnt bei jedem Partner/In: Man muss sich selbst erkennen, man muss selbst erkennen, dass Einigung Vorteile bringt. Mediatoren, Coaches und ISUV-Aktive sowie Beratungsstellen können helfen, diesen Prozess anzustoßen und zu begleiten.

Jede Trennung ist eine extreme Stresssituation. Deshalb ist Stressabbau durch Entspannungstechniken, Gespräche und körperliche Aktivität wichtig, um den „kühlen Kopf“ wiederzufinden und offen zu sein für konstruktive Lösungen. Dabei durchlaufen Betroffene verschiedene Phasen: Isolation/Leugnen, Zorn, Scheinverhandlungen, Resignation, Versöhnung/Akzeptanz. Diese Phasen sind – so Anna Freitag – individuell unterschiedlich. Die Bereitschaft zur konstruktiven, einvernehmlichen Lösung entsteht in der Akzeptanz-/Versöhnungsphase.

Zu einer einvernehmlichen Trennung, Trennungsbewältigung können Coaches, Mediatoren und Rechtsanwälte beitragen. Ein guter Coach/Mediator zeichnet sich aus, so Anna Freitag, durch Empathie, Neutralität, die Fähigkeit zuzuhören und Vertrauen aufzubauen. Während der Coach den Einzelnen stärkt, unterstützt der Mediator den Kommunikationsprozess zwischen den Ehe-maligen. Anwälte können helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen, gerechte Vereinbarungen zu ermöglichen und langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Eine Rechtsberatung vor der Trennung kann spätere Konflikte vermeiden.

ISUV-Mitglieder profitieren von diesem ganzheitlichen Beratungsangebot – Coaching, Mediation und Rechtsberatung. Dadurch können sie die Trennung konstruktiver gestalten, Zukunftsängste mindern und die Trennung als Chance für einen Neuanfang sehen.

In der Kolumne (S. 4) mit dem Titel „Und ewig grüßt die neue Düsseldorfer Tabelle“ wird kritisiert, dass die neue Düsseldorfer Tabelle zwar erneut die Unterhaltssätze anhebt, aber wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und geplante Reformen des Bundesjustizministeriums nicht berücksichtigt. Die Tabelle verharrt auf dem Status quo, geht bekannte Defizite nicht an, obwohl Verbesserungen auch schon ohne Reform des Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts möglich wären.

Immer wieder nachgefragt: Wer zahlt die Schulden nach der Scheidung (S. 12) Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte nur für seine eigenen Schulden, auch bei Zugewinngemeinschaft sind die Vermögen getrennt. Ausnahmen bestehen nur bei gemeinschaftlichen Verträgen und bei Geschäften zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie, in deren Rahmen auch ohne ausdrückliche Zustimmung eine Mitverpflichtung des anderen Ehegatten entstehen kann.

Im Rahmen der Lobbyarbeit (S. 9/10) drängt der Verband darauf, dass die Familienrechtsreform auch unter einer neuen Regierung zügig fortgesetzt wird. Mit einem Brief an die Kultusminister/Innen der Länder drängt ISUV auf gleiche Information beider Elternteile nach der Trennung.

Weitere Themen im ISUV-Report 177

  • Scheidungskosten: Kosten eines familienrechtlichen Verfahrens
  • Bedarfskontrollbetrag: Mehr Gerechtigkeit für Unterhaltspflichtige
  • „Urteilsbank“ – wichtige wissenswerte familienrechtliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu „Kindesunterhalt“, „Unterhaltsrecht“, „Versorgungsausgleich“, „Verfahrenskostenhilfe“ und „Umgangsrecht“ kommentiert von RA Simon Heinzel
  • ISUV-Klausurtagung: Informieren – Integrieren – Motivieren - Affirmieren
  • ISUV-Familien-Wassersporttage in Hamburg
  • Engagement im Ehrenamt – Wertschätzung des Ehrenamtes
  • Berichte & Veranstaltungsprogramm der ISUV-Kontaktstellen
  • Steuer Rechtstipps: Grundrente – Fristversäumnis – Steuernummer
  • Leserforum: Meinungen von Mitgliedern zur Berichterstattung, zu Artikeln in Reporten, Anregungen, Erfahrungen, Betroffenheit, …
  • Kaleidoskop: Traditionelle und moderne weihnachtliche Impressionen 2024
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

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