Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Rechtsratgeber "Die Unterhaltsabänderung im Familienrecht"
Sie möchten wissen, ob Sie noch Unterhalt - gleich welcher Art - zahlen müssen, ihn noch beanspruchen können und wie lange dieser Anspruch oder die Verpflichtung zur Zahlung noch besteht? Sie möchten die Möglichkeiten der Unterhaltsabänderung erfahren oder sich vor tatsächlichen oder vermeintlichen Zahlungen schützen? Der Ratgeber gibt darüber umfassende Informationen und bietet Musterschreiben an.
Sehr geehrte Redakteurinnen und Redakteure, sehr geehrte Damen und Herren,
der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bietet ab sofort einen informativen Rechtsratgeber "Unterhaltsabänderung" an.
Sie haben uns bislang bei unserer ehrenamtlichen Tätigkeit zur Hilfe von Trennung und Scheidung Betroffener freundlich unterstützt. Bitte veröffentlichen Sie auch den folgenden Hinweis auf diesen Ratgeber, denn das Interesse an diesen Informationen ist groß. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung unserer gemeinnützigen Verbandsarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ernst
Leiter der ISUV-Kontaktstelle Ravensburg-Überlingen, Oberschwaben, Bodensee
Tel. 0170 5484542
ISUV e. V. - Der Verband für Unterhalt und Familienrecht
Die Unterhaltsabänderung im Familienrecht
Unterhaltszahler und -empfänger stellen oft nach längerer Dauer der Zahlung oder des Erhalts die Frage, ob der Zahlbetrag noch stimmt oder ob die Zahlungspflicht noch besteht. Der Rechtsratgeber "Unterhaltsabänderung" des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) listet zunächst die Klagemöglichkeiten auf, um einen bestehenden Unterhaltstitel (Kindes-, Ehegatten- und Partnerunterhalt) abzuändern, wenn sich die Beteiligten nicht über eine Neuberechnung oder über die Fortdauer der Zahlung einigen können. Die Begriffe "Abänderung im vereinfachten Verfahren, Abänderungsklage/-antrag, Vollstreckungsabwehrklage/-antrag, negative Feststellungsklage/-antrag" werden zunächst erläutert. Auch Musterschreiben für die genannten Anträge bzw. Klagen sowie Praxistipps werden in dem Ratgeber aufgeführt. Erhältlich ist der von einem Fachanwalt für Familienrecht erstellte Ratgeber für 6 Euro einschl. Porto bei Manfred Ernst, ISUV-Kontaktstelle Ravensburg-Überlingen, Oberschwaben, Bodensee per E-Mail an Ravensburg@isuv.de oder telefonisch: 0170 5484542
Manfred Ernst Leiter der ISUV-Kontaktstelle Ravensburg-Überlingen, Oberschwaben, Bodensee Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. Tel. 0170 5484542 Email: m.ernst@isuv.de