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Ministerin Paus ignoriert Kinder bei Grundsicherung
BMFSFJ diskriminiert zweite Haushalte in Trennungsfamilien

Berlin (ots)

Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus zeigten sich jüngst zuversichtlich bezüglich der Realisierung des Koalitionsprojektes "Kindergrundsicherung". Beide bezogen sich dabei hauptsächlich auf die Finanzierung sowie die digitale Umsetzung des Bezugs von Leistungen. Auf den großen Schwachpunkt des Projektes gingen weder Scholz noch Paus ein: die Diskriminierung der Kinder in den zweiten Haushalten von Trennungsfamilien.

Geht es nach Bundesministerin Paus, so sollen diejenigen Haushalte antragsberechtigt sein, in denen Trennungskinder gemeldet sind. Sind diese Haushalte bedürftig, so gelangen sie zukünftig in den Genuss des Bezugs von staatlichen Leistungen wie Bürgergeld und Zuschüssen im Rahmen der "Kosten der Unterkunft" sowie des Bildungspakets. Die anderen Familien sollen adressiert werden durch Bündelung von Kindergeld, Kinderfreibetrag sowie der steuerlichen Betreuungsfreibeträge.

Nun ist es so, dass in Trennungsfamilien die Eltern in den zweiten Haushalten oftmals erhebliche Betreuungsleistungen erbringen; diese Eltern betreuen ihre Kinder anteilig zu 30 %, 40 % oder bis zu 49 %. An ihrer geleisteten Sorgearbeit zeigt sich das federführende Familienministerium jedoch als nicht interessiert. BMin Paus kennt nur sogenannte "Alleinerziehende", die in der Regel nicht alleinerziehend, sondern meist getrennt erziehend sind.

Dabei geht das Sozialrecht seit Jahrzehnten in vorbildlicher Weise mit dem Thema um und verteilt seine Leistungen in Trennungsfamilien anteilig auf beide bedürftige Haushalte. Betreuen die Bürgergeld-beziehenden Eltern ihre Kinder im Verhältnis 17 Tage zu 13 Tage pro Monat, so ist dies der bewährte Maßstab zur Aufteilung der Sozialleistungen. Die gesetzliche Vorgabe lautet dabei "Wo fallen die Bedarfe der Kinder an?"

Für BMin Paus scheint eher die Frage im Vordergrund zu stehen: "Wo sollen die Transferleistungen hinfließen?" Erklärlich erscheint der Vorgang nur durch die Tatsache, dass die Ministerin Mitglied in einem einseitig aufgestellten Alleinerziehenden-Lobbyverband ist.

Es steht zu befürchten, dass ein - ursprünglich gut gemeintes - Gesetzesvorhaben, Leistungen für Kinder zu vereinfachen, durch willkürliches Nichtberücksichtigen der Bedarfe der Kinder einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

Dabei liegt die Lösung nah: FSI fordert, sämtliche staatliche Leistungen in einem proportionalen Verhältnis zu den Betreuungsleistungen beiden Haushalten auszuzahlen.

In einem zweiten Schritt muss auch die Verteilung der zivilrechtlichen Barunterhaltsleistungen für Trennungskinder proportional auf beide Haushalte angepasst werden. Beides orientiert sich konsequent an den Bedarfen der Kinder und führt zur Befriedung im bundesdeutschen Familienrecht.

https://fsi-ev.de/kindergrundsicherung/

https://fsi-ev.de/neuregelung-unterhaltsrecht/

Pressekontakt:

FSI Forum Soziale Inklusion e. V.
Website: www.fsi-ev.de
Email: presse@fsi-ev.de
Vors.: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)17661112357

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