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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Schwere Schlappe für Mercedes in Stuttgart: Erstmals Widerrufs-Urteil gegen Mercedes-Benz Bank

Schwere Schlappe für Mercedes in Stuttgart: Erstmals Widerrufs-Urteil
gegen Mercedes-Benz Bank
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Köln (ots)

Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018 veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt, dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.

Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."

Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt

Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.

Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß erklärt worden sei.

Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war. Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom 21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun sämtliche gezahlten Beträge zurück, insgesamt 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer.

Auswirkungen auf Verträge der BMW Bank?

Die Entscheidung ist nicht nur deswegen bedeutsam, weil sie die erste ihrer Art gegen die Mercedes-Benz Bank ist. "Auch der BMW-Bank wird beim Lesen der Urteilsbegründung der Schreck in die Glieder gefahren sein. Denn auch sie hat es jahrelang unterlassen, den bei einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt anzugeben. Die Bewertung des Gerichts, diesen Fehler als besonders gravierend anzusehen, hat daher auch Auswirkungen auf zahllose BMW-Verträge.", so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij, Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei.

Frage nach der Nutzungsentschädigung

Für die gefahrenen Kilometer darf die Bank vorerst einen Teil des gezahlten Betrags einbehalten. Die Klägerseite hatte zwar argumentiert, dass der Bank bei nach dem 13.06.2014 abgeschlossenen Verträgen keine Nutzungsentschädigung zusteht. Doch diese Frage wird wohl erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung endgültig beantwortet.

Der Betrag, den der Käufer zurückerhält, liegt dennoch weit über dem möglichen Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da dort heute weit höhere Abschläge hinzunehmen sind.

Autokredit Widerruf nicht nur als Ausweg aus dem Abgasskandal

Derzeit häufen sich bei Daimler die Berichte über Abgas-Manipulationen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von Rückruf-Aktionen betroffen. Doch der Widerruf des Autokredits ist nicht nur für Betroffene des Abgasskandals interessant. Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij erklärt: "Die Fehler in den Kreditverträgen sind unabhängig davon, ob es um ein Diesel-Fahrzeug oder einen Benziner geht. Zwar fällt der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen am stärksten ins Gewicht, weil die ehemals wertstabilen Diesel stark an Prestige und Nachfrage eingebüßt haben. Doch auch für Benziner ist ein attraktiver finanzieller Vorteil möglich."

Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ist eng auf den Widerruf von Autokrediten sowie das Vorgehen im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bereits über 1000 Kunden aller namhaften Autohersteller.

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

https://anwalt-kg.de/bankenrecht

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