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Erdrutsch in Köln - Sensationelles Urteil für Privatversicherte
Oberlandesgericht erklärt Beitragserhöhungen der AXA für unwirksam

Erdrutsch in Köln - Sensationelles Urteil für Privatversicherte / Oberlandesgericht erklärt Beitragserhöhungen der AXA für unwirksam
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Köln (ots)

Acht Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den saftigen Beitragserhöhungen. Das OLG Köln befasste sich am 28. Januar mit der Frage, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht, oder ob die meisten Erhöhungen der letzten Jahre unzulässig waren. Das Urteil gegen die AXA-Versicherung, die zweitgrößte private Krankenversicherung, fiel deutlich zugunsten der Versicherten aus. Diese können nun mit immensen Beitragsrückzahlungen rechnen. Besonders brisant: Die AXA hat ihren Sitz in Köln - der Ausgang aller weiteren Verfahren vor den Kölner Gerichten ist mit der Entscheidung vorprogrammiert.

Beitragserhöhungen mangelhaft begründet

Der Versicherungssenat des OLG Köln fand drastische Worte für die Begründungsschreiben, mit denen die Axa ihre Kunden über den Anstieg der Prämien informiert hatte. "Widersprüchlich" und "missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch": So zerrissen die Richter die Kundeninformationen der Axa in der Luft. Im Ergebnis steht nun fest, dass diese mangelhaften Kundeninformationen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz darstellen - was für viele Versicherte Rückzahlungsansprüche in vierstelliger Höhe zur Folge hat.

Hohe Erstattungen für Versicherungsnehmer

"Aufgrund der Wortwahl und der Folgen für so viele Betroffene ist es ohne Übertreibung ein absolutes Hammer-Urteil. Bei privaten Versicherern wie der Axa dürfte jetzt das große Zittern beginnen, denn Millionen von Verträgen wurden auf diese Art unrechtmäßig verteuert." erklärt Klägervertreter Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Die Urteilsbegründung birgt weitere Sorgen für die Versicherungen. Denn der Senat führt aus, dass nach einer unzureichenden Information über eine Anpassung die darauf folgenden Erhöhungen - seien diese auch korrekt begründet - den ursprünglichen Mangel nicht heilen. Erhöhungen, die auf der ursprünglich fehlerhaften Begründung basieren, bleiben rechtswidrig, die Beträge können zurückgefordert werden.

Urteil betrifft viele Versicherungen

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 U 138/19 ging es um Beitragserhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015. Aufgrund des Urteils erhält der Kläger die Beiträge zurück, die er seitdem zusätzlich zum vorher geltenden Beitrag gezahlt hatte - ein Betrag, der sich auf über 3.500 Euro summiert. Betroffen waren hier die weit verbreiteten Axa-Tarife EL Bonus und Vital-Z-N, aber die Bedeutung des Urteils geht weit über diese Tarife hinaus. Auch für andere Versicherungen bedeutet dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen. "Da unsere Kanzlei dieses Thema bereits seit über zwei Jahren bearbeitet, kennen wir die Formulierungen der meisten Versicherer. Ich bin sicher, dass neben Kunden der Axa viele weitere Versicherte mit Rückzahlungen rechnen können. Im Juni z.B. verhandeln wir vor dem OLG Köln die Beitragserhöhungen der DKV. Die Fehler sind mit den Fehlern der AXA identisch. Auch hier rechne ich daher mit einem positiven Ergebnis für unseren Mandanten.", so Ruvinskij.

Hintergrund der Entscheidung

Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen können, warum seine Prämie steigt. Allerdings umgehen die Versicherer eine ordentliche Begründung und belassen es bei nichtssagenden Floskeln. Das OLG bemängelte deutlich, dass der Kunde mit solchen inhaltslosen Erläuterungen nichts anfangen könne, obwohl ein verständlicher Hinweis problemlos möglich gewesen wäre. Dieses Urteil dürfte den Privaten Krankenversicherungen einen schweren Schlag versetzen - denn die Rückzahlungsansprüche könnten in die Milliarden gehen.

Aktualisierung: Am 09.11.2020 um 9:45 Uhr wurde im dritten Absatz ein Satz entfernt.

Pressekontakt:


Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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