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Nach dem Abriss-Aus: DSD fordert denkmalgerechtes Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Opernhaus Düsseldorf

Nach dem Abriss-Aus: DSD fordert denkmalgerechtes Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Opernhaus Düsseldorf
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Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz begrüßt die vom Düsseldorfer Stadtrat beschlossene Standortänderung für den geplanten Opernneubau, die am 27.06.2024 verabschiedet wurde. Gleichzeitig fordert sie die Politik dazu auf, nun umgehend ein denkmalpflegerisches Sanierungs- und Nutzungskonzept zu entwickeln, das die Zukunft des Denkmals sichert.

Im bisherigen Verfahren zum „Opernhaus der Zukunft“ hat die Stadt sich in zahlreichen Fällen über das Denkmalschutzgesetz NRW hinweggesetzt. Der Denkmalstatus des Gebäudes ist im Planungsprozess bislang kaum beachtet worden – das muss sich nun ändern, fordert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.

  1. Rettung in letzter Minute

Unabwendbar schien der Abriss des Opernhauses näher zu rücken. Beschluss für Beschluss arbeitete sich der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu einem Denkmalabriss am „Standort der Herzen“ vor, in grober Missachtung denkmalpflegerischer Verfahrensweisen und Gesetzesvorschriften. Die Rettung kam in letzter Minute und quasi durch höhere Macht: Der Untergang eines prominenten Immobilienunternehmens rückte den Alternativ-standort gerade noch rechtzeitig in greifbare Nähe. Das erhaltungswürdige Opernhaus erhält dadurch eine Verschnaufpause, die es zu nutzen gilt!

  1. Opernhaus Düsseldorf ist erhaltungsfähig

In einer polemisch geführten öffentlichen Debatte ist das Opernhaus für „baufällig“ erklärt worden. Dem widersprechen die vorliegenden Gutachten, die eine grundsätzliche Sanierungsfähigkeit bescheinigen und nachhaltigere Erweiterungsmöglichkeiten aufzeigen: „In der Substanz jedoch ist das Haus insgesamt gesund und in einem über die Jahre gut erhaltenen und gepflegten Zustand, der eine Sanierung dieses Gebäudes sinnvoller Weise mit den notwendigen Erweiterungen und Ergänzungen möglich werden lässt.“ [1]

  1. Denkmalgerechtes Nutzungskonzept jetzt erarbeiten

Daraus ergibt sich zum zweiten Mal die große Chance, ein zukunftsweisendes Nutzungskonzept zu erarbeiten. Dabei muss endlich der einzigartige Denkmalwert und die gute Erhaltungsfähigkeit anerkannt werden. Jetzt gilt es, mögliche Nutzerinnen und Nutzer zu suchen und notwendige Um- oder Anbauten in enger Kooperation mit den Denkmalbehörden und möglichen Fördergebern abzustimmen. Für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verbieten sich weitere Abrissspekulationen und Alleingänge über den Denkmalschutz hinweg.

Das Opernhaus Düsseldorf ist ein bedeutendes Baudenkmal für das Land Nordrhein-Westfalen, an dem sich auch die vielschichtige Geschichte der Stadt und ihres kulturellen Lebens ablesen lässt. 1873 bis 1875 als Stadttheater gebaut, läutete es eine Bauphase großer Kulturbauten ein. Nach Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg diente das Gebäude 1946 als provisorische Tagungsstätte des Westfälischen Landtags und wurde von 1954 bis 1956 von den Architekten Paul Bonatz (Stummhaus in Düsseldorf, Stuttgarter Hauptbahnhof), Julius Schulte-Frohlinde (DAF-Schulungsburg in Erwitte, KDF-Halle in Berlin) und Ernst Huhn (Ufa-Palast in Köln, Apollo-Theater in Siegen) umgebaut. Zur Heinrich-Heine-Allee zeigt es heute einen streng gegliederten, kubischen Baukörper mit vorspringendem Mittelrisalit, während im Innenraum geschwungene Formen vom Modernismus der 50er künden. Mit dieser Stilkombination ist das Opernhaus Düsseldorf ein gebautes Zeugnis des sogenannten „Düsseldorfer Architektenstreits“, der sich an der Schlüsselstellung ehemaliger NS-Akteure in der Landeshauptstadt entzündete.

Anlässlich seines jüngsten Beschlusses fordert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz den Rat der Stadt Düsseldorf nachdrücklich dazu auf,

  1. für das Opernhaus Düsseldorf ein denkmalgerechtes Nutzungs- und Sanierungskonzept zu entwickeln, das den Denkmalerhalt langfristig sichert, sowie
  2. sich an die Denkmalschutz-gesetzlichen Vorgaben zu halten sowie sich der besonderen Rolle als Vorbild in Fragen von Kultur und Denkmalerhalt, welche die öffentliche Hand in besonderem Maße auszeichnen sollte, als würdig zu erweisen, und
  3. das überholte Konzept von Abriss und Neubau hinter sich zu lassen und den Weg von Erhalt und Weiterbauen einzuschlagen.

Siehe auch: www.denkmalschutz.de/denkmale-in-gefahr

[1] Erläuterungsbericht zur Bestandsaufnahme der ARGE Fabre Speller Architectes und Detlef Stephan Architekten Ing.-GmbH, 06.11.2019, S. 11.

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1
53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

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Thomas Mertz
Leitung Pressestelle

Tel. 0228 9091 - 402
Fax 0228 9091 - 409
 mertz@denkmalschutz.de
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