Beate Raudies: Rentnerinnen und Rentner bei der Steuererklärung entlasten!
Kiel (ots)
Zum morgigen (31.05.2018) Stichtag für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen sagt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Beate Raudies:
Morgen heißt es auch für viele Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein wieder: Höchste Zeit, die Steuererklärung einzureichen! Aber ist dies in Zeiten der Digitalisierung wirklich noch immer notwendig? Da die Rentenversicherungsträger ihre Daten längst elektronisch an die Steuerverwaltung übermitteln, könnte das Finanzamt die Einkommensteuer in vielen Fällen auch eigenständig festsetzen.
Möglich ist dies bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Dort können Rentnerinnen und Rentner bereits seit rund einem Jahr freiwillig auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten, wenn sie ausschließlich Renteneinkünfte beziehen. Das Verfahren wird von den Rentnerinnen und Rentnern als echte Entlastung empfunden. Es wird bereits in rund 2.400 Fällen genutzt.
Die SPD fordert deshalb die Landesregierung mit einem Antrag auf, dieses sogenannte Amtsveranlagungsverfahren auch in Schleswig-Holstein einzuführen. Jamaika redet in Sonntagsreden gern viel von Bürokratieabbau, Digitalisierung und Service für die Bürger. Echte Erfolge muss man aber mit der Lupe suchen. Mit unserem Vorschlag könnte Jamaika nun endlich etwas für den Bürokratieabbau tun und die Seniorinnen und Senioren im Land wirklich entlasten.
Antragstext: Drucksache 19/734 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, spätestens zum Veranlagungszeitraum 2019 ein Pilotprojekt zur Einführung eines sogenannten Amtsveranlagungs-verfahrens für Empfängerinnen und Empfänger von Altersversorgungsleistungen im Sinne des § 22a Einkommensteuergesetz (EStG) auf den Weg zu bringen. Die Erfahrungen des erfolgreichen Pilotprojekts aus Mecklenburg-Vorpommern sind dabei einzubeziehen.
Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, die Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern aufzugreifen, das Verfahren gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern weiter zu entwickeln. Ziel ist, dass möglichst viele Seniorinnen und Senioren unbürokratisch steuerentlastende Tatsachen geltend machen können.
Begründung
Die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern wendet im Rahmen eines Pilotprojektes seit rund einem Jahr das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren für Steuererklärungen von Rentnerinnen und Rentnern an. Dabei kann das Finanzamt die Einkommensteuer eigenständig festsetzen, wenn ausschließlich Einkünfte aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungskassen, von Pensionsfonds oder Pensionskassen oder von Versicherungsunternehmen erzielt und auf die Abgabe einer Steuererklärung ausdrücklich verzichtet wurde. Da die Höhe der Rentenbeträge vom Rentenversicherungsträger gemäß § 22a EStG elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird, kann die Steuerfestsetzung allein anhand der übermittelten Daten durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird vielfach als echte Entlastung empfunden und wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits in rund 2.400 Fällen genutzt.
Derzeit ist es jedoch noch nicht möglich, mit diesem vereinfachten Verfahren in Papierform vorliegende Bestätigungen über Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, einer entsprechenden Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zu folgen und das Amtsveranlagungsverfahren zusammen mit dem Bund und den anderen Bundesländern entsprechend weiterzuentwickeln. Beate Raudies und Fraktion
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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